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Channel: Waterbölles - Wirtschaft
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Antwort an CDU mit Verweis auf Ratsbeschluss von Juni

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„CDU wünscht stringente Diskussion über die Alleestraße“, titelte der Waterbölles am 4. August. Die CDU-Fraktion hatte im Rathaus angefragt, welche aktuellen Planungen die Stadt an der unteren Alleestraße verfolge, mit welchem Konzept sie den dortigen Leerstand zu bekämpfen bedenke und wie sie diesen Bereich der Fußgängerzone neu belebt wolle. Die Verwaltung hat die Anfrage inzwischen beantwortet (Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 13. August). Zitat: „Das am 18. Juni im Rat beschlossene und zuvor in der Bezirksvertretung Alt-Remscheid, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr und dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss beratene Konzept zur Revitalisierung der Innenstadt Remscheid beschreibt ... auch die grundsätzlichen Entwicklungsziele sowie Handlungsfelder und erste Lösungsansätze. (...) Unter den 38 Maßnahmen des Konzeptes ... beziehen sich insbesondere folgende Maßnahmen auf die untere Alleestraße: 1.4 Aufwertung Markt, 1.5 Möblierung Alleestraße, 1.6 Innenstadtbeleuchtung, 1.9 Aufwertung Engelspassage, 1.14 Umgestaltung Wiedenhofstraße, 1.15 Umgestaltung Mandtstraße, (...) 3.1 Nachnutzungskonzepte für leerstehende Einzelhandelsimmobilien, 3.2 Nachnutzungskonzept für ehem. Kino, 3.3 Maßnahmen der ISG Alleestraße in privater Trägerschaft, 3.4 Gestaltungssatzung, (...) 5.2 Haus- und Hofflächenprogramm, (...) 6.1 Stadtteilmanagement.“

Im Folgenden wird in der Antwort ausführlich aus der damaligen Ratsvorlage zitiert und grundsätzlich festgestellt, „dass sich die in der unteren Alleestraße befindlichen Leerstände in Gebäuden befinden, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden und die Stadt Remscheid deshalb nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, diese Leerstände aktiv zu beseitigen“. Öffentliche Einrichtungen und die damit verbundenen öffentlichen Investitionen seien, so die Verwaltung, die einzige Möglichkeit, sich als Stadt aktiv an der Beseitigung von Leerstände zu beteiligen. Hinzu kämen gestalterische Aufwertungen im öffentlichen Raum. So könne beispielsweise eine Gestaltungssatzung gestalterische Rahmenbedingungen für die Nutzung der Erdgeschosse schaffen und ein Haus- und Hofflächenprogramm den Hauseigentümern Investitionsanreize bieten.


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