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Channel: Waterbölles - Wirtschaft
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Verkauf städtischer Erbbaugrundstücke nicht um jeden Prfeis

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„Haus auf Erbbaugrundstück gegen Leibrente zu verkaufen“, titelte der Waterbölles am  5. Februar 2012. Es damals  um die Erbbauverträge, die Hausbesitzer im Lenneper Siedlungsgebiet „Am Stadtwald“ in den Jahren 1951 bis 1956 mit der Stadt Remscheid abschlossen hatten, als das Geld knapp und die Wohnungsnot groß war (Jahrespacht rund 20 Euro), und die am 31. Dezember 2012 ausliefen. Im Januar 2013 machte Elke Rühl (CDU) im Bauausschuss öffentlich, dass Hausbesitzer, die an einem Kauf „ihres“ Grundstücks interessiert waren, bis dato vergeblich auf einen Bescheid der Verwaltung warteten. Rühls Frage nach dem Grund blieb in der Sitzung unbeantwortet und war der Verwaltung auch später keine Information der Öffentlichkeit wert. Am 2. Juli dieses Jahres bat die CDU-Fraktion um einen aktuellen Sachstandsbericht über die noch vorhandenen Erbpachtgrundstücke in Remscheid. Und der liegt inzwischen vor. Demnach ist die Stadt Remscheid zurzeit noch Grundstückseigentümerin bei 263 unterschiedlichen Erbbaurechtsverträgen. Darunter befindet sich ein Erbbaurechtsverhältnis gewerblicher Art, neun Erbbaurechtsverhältnisse für Kindertageseinrichtungen sowie zehn Erbbaurechtsverhältnisse mit gemeinnützigen Einrichtungen/Vereinen (Sport- oder Schützenvereine). Zur Verwaltung der Erbbaurechtsverhältnisse gehören die Genehmigungen/ Nichtgenehmigungen von Verkäufen des Erbbaurechts (aufstehende Häuser) und/oder von weiteren Grundschuldeintragungen, ferner die regelmäßige Prüfung einer Erhöhung der Erbbauzinsen bei wertgesicherten Verträgen. „Weiterhin sollten Erbbaurechte, die nicht wertgesichert sind, einer Überprüfung einer möglichen Erbbauzinserhöhung unterzogen werden, falls die sogenannte „Opfergrenze“ (Die Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex) haben sich um mehr als 150 Prozent erhöht) überschritten ist. Die wertgesicherten Erbbaurechtsverhältnisse werden regelmäßig berechnet“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. In den vergangenen fünf Jahren seien insgesamt 26 Erbbaurechtsgrundstücke mit Zustimmung der Politik verkauft und dabei ein Verkaufserlöse von insgesamt 2.311.781,30 € erzielt worden, heißt es in dem Bericht weiter. Zuletzt seien zwei Erbbaurechtsgrundstücke veräußert, bei denen die vorhandenen Verträge Ende 2016 ausgelaufen wären. Die nächsten Verträge, bei denen Verhandlungen über einen Grundstücksverkauf oder sonstige Vereinbarungen zu verhandeln sind, laufen erst im Jahr 2021 aus.

„Welche Empfehlung spricht die Stadtspitze aus: Sollen mehr Erbbaugrundstücke verkauft werden oder sollte eher auf kontinuierliche Erträge bei den Erbbauzinseinnahmen gesetzt werden?“, hatte die CDU nachgefragt. Antwort der Verwaltung: „Unter den Voraussetzungen, dass die Erbbaurechtsverhältnisse wertgesichert sind und die Erbbauzinsen dem festgelegten und in Kommunen üblichem Satz von vier Prozent des Bodenrichtwertes entsprechen (meist jüngeren Datums), ist bei den langfristigen Erbbaurechten von meist 99 Jahren ein vorzeitiger Verkauf nicht angeraten, da ab dem 26. Jahr die vereinnahmten Erbbauzinsen den Bodenrichtwert übersteigen. In den Fällen, in denen die Erbbauzinsen nicht wertgesichert sind und aufgrund der bisherigen Laufzeit von 50 bis 60 Jahren nur minimale Erbbauzinsen eingenommen werden, versucht die Liegenschaftsverwaltung immer bei Gelegenheit, das Grundstück zum Verkehrswert zu veräußern.“


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