Pressemitteilung der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Remscheid
Zum Jahreswechsel hat es sowohl für das Kraftfahrzeuggewerbe als auch für Autofahrer in einigen Bereichen Änderungen gegeben: Die gelben HU-Prüfplaketten mit der Zahl 15 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen sind spätestens zum Jahreswechsel abgelaufen. Seit Januar dürfen nur noch braune (HU 2016 fällig), rosa (HU 2017 fällig) und grüne (HU 2018 fällig) Plaketten unterwegs sein. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, zeigt die Zahl, die nach oben zeigt. Der Termin für die nächste HU orientiert sich am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Bei einem Verzug von zwei Monaten muss das Fahrzeug einer erweiterten Prüfung unterzogen werden, und der Fahrzeughalter zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Wird die HU um mehr als vier Monate verschoben, werden 25 Euro fällig, nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche.
Das staatliche Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen wird 2016 fortgesetzt (Richtlinie vom 23.12.2015). Mit dem elektronischen Antragsformular (unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/partikel) kann die Förderung nach der neuen Richtlinie bis 15.11.2016 sowie nach der alten Richtlinie bis 15.2.2016 beantragt werden. Wird das Diesel-Fahrzeug bis zum 30.9.2016 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, kann der Fahrzeughalter dafür 260 Euro erhalten. Dafür ist es erforderlich, dass er das unterschriebene Antragsformular einschließlich einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit eingetragener Nachrüstung zügig einreicht.
Zum 31.12.2015 ist die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle ausgelaufen. Seit Jahresbeginn 2016 gibt es stattdessen nur noch fünf Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt. Sollte es innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums einen Halterwechsel geben, wird die Steuerbefreiung dem neuen Halter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.