50 neue Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose in Remscheid, überschrieb der Waterbölles am 13. August 2015 eine Pressemitteilung der Agentur für Arbeit, wonach Remscheid an einem bundesweiten Förderprojekt teilnehmen werde. Dafür hatten sich insgesamt 265 Jobcenter beworben. 105 davon waren ausgewählt worden, darunter auch das Remscheider. Das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ist Teil des Konzepts zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit "Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern" des Bundesarbeitsministeriums. Bis Ende 2018 sollen rund 10.000 Arbeitsplätze für Langzeitbezieher von Arbeitslosengeld II mit 450 Millionen Euro gefördert werden. Davon wird das Jobcenter Remscheid, die gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal und der Stadt Remscheid, rund 2,2 Millionen Euro erhalten.
Einzelheiten des Förderprojektes stellten gestern im städtischen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen Sozialdezernent Thomas Neuhaus und Dirk Faust vor, der Chef des Remscheider Jobcenters. Hinter den Kulissen hatten sich Kommunalpolitiker darüber mokiert, im August erst aus der Presse über das Förderprojekt erfahren zu haben, von dem sich die beteiligten Behörden einen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in unserer Stadt versprechen. Es gilt Menschen, die länger als vier Jahre im SGB II-Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nur kurz beschäftigt waren, in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben und/oder sich in einer multiplen Problemlage (Neuhaus) befinden, konkret: unter gesundheitlichen (psychischen) Einschränkungen leiden, und deren unmittelbare Integration in die Arbeitswelt trotz aller Anstrengungen bislang nicht gelungen ist. Zur Feststellung der gesundheitlichen Einschränkungen, die eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt erschweren, genügt die Einschätzung des Jobcenters. Die Betroffenen sollen nun eine Chance auf Arbeit über einen geförderten Arbeitsplatz erhalten in der Hoffnung, auf diese Weise diese Menschen eine soziale Teilhabe zu ermöglichen und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt bei 30 Stunden 1.320 Euro (Arbeitgeber-Brutto). Die Arbeitszeit soll in der Regel 30 Stunden pro Woche betragen. Alternativ sind Wochenarbeitszeiten von 15, 20 und 25 Stunden möglich, erforderlichenfalls auch während der gesamten Förderdauer, wenn eine Beschäftigung im Umfang von 30 Stunden nicht realisierbar ist. Außerdem können Modelle für einen stufenweisen Einstieg in Beschäftigung ausgehend von 15 über die Stufen 20, 25 und 30 Wochenstunden umgesetzt werden.
Der staatlichen Förderung liegt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zugrunde. Wie Dirk Faust gestern mitteilte, haben bislang vier Remscheider Arbeitgeber Interesse an der Teilnahme an dem Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt angemeldet: Arbeit Remscheid gGmbH (30 Plätze), Caritas (fünf), Die Verlässliche (OGS, 15) und das Diakonische Werk (einen Arbeitsplatz). Thomas Neuhaus erhofft sich für die Teilnehmer langfristig Beschäftigungen im neuen DOC in Lennep im Verkauf, in der Reinigung, der Gastronomie und im Sicherheitsdienst.
Flankierende Beratungsangebote will die Stadt Remscheid beisteuert, wie gestern für die Verwaltung Domingo Estrany-Dressler berichtete. Dazu werden, verteilt über den Förderzeitraum von drei Jahren, Einzel- und Gruppenangebote gehörten, die soziale Problemlagen wie etwa Sucht- und Schuldenprobleme betreffen. Erden Ankay-Nachtwein (SPD) sprach gegen Ende der gestrigen Diskussion im Ausschuss von einem wichtigen Projekt: Es ist zu wünschen, dass dafür viele Langzeitarbeitslose gewonnen und motiviert werden können, eine Rückkehr in die Arbeitswelt zu versuchen! Die sei nach mindestens vier Jahren Arbeitslosigkeit auch ohne Problemlagen sehr schwierig, hatte zuvor Dirk Faust betont, nachdem im Ausschuss von zwei Seiten (überraschend/Waterbölles) die Frage nach Sanktionsmöglichkeiten auifgekommen, bezogen auf den Fall, dass ein Projektteilnehmer nicht durchhalte. Faust und Neuhaus hatten davon in diesem besonderen Fall energisch abgeraten. Das ist aber von Seiten des Bundesministeriums auch gar nicht vorgesehen.