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Hertie: Es kommt Bewegung in die Sache

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„Vom Gehweg an der Kölner Straße sollen 147 qm wegfallen“, titelte der Waterbölles am 25. Juni 2015. Gegenüber den Mitgliedern der Bezirksvertretung Lennep hatte Christian Braun von der Bocholter Ten Brinke Projektentwicklung GmbH berichtet, diese Fläche werde benötigt für eine Rollrampe, damit Kunden ihren Einkaufswagen künftig mit zum Parkplatz nehmen könnten. Dadurch werde sich der Bürgersteig an der schmalsten Stelle bis auf 2,15 Meter verengen, aber auch dann sei noch genug Platz für zwei Kinderwagen im Begegnungsverkehr. Die Folge war per Ratsbeschluss ein förmliches Entwidmungsverfahren. Dagegen hatte der Verkehrs- und Förderverein Lennep am 6. Januar Widersprucheingelegt. Doch jetzt ist überraschend Bewegung in die Sache gekommen:

„Nach Medienberichten hat der Investor Tenbrinke seine ursprüngliche Planung nunmehr so umgestellt, das auf den Gehweg verzichtet werden kann. Der Verkehrs- und Förderverein Lennep e.V. hat das mit Freude und Genugtuung aufgenommen. Somit hatten die in der Vergangenheit im Hintergrund geführten Gespräche mit Entwickler und Mietern letztendlich Erfolg. Klaus Kreutzer ließ sich den Sachverhalt gestern in einem Gespräch mit dem planenden Architekten bestätigen. Begründet wird die Änderung damit, dass der Rollsteig jetzt in das Gebäude verlagert wird. Eine Anregung die der Verkehrs- und Förderverein Lennep e.V. bereits zu Beginn gemacht hatte.“ So beginnt die Pressemitteilung des Verkehrs- und Fördervereins vom gestrigen Tage. Und zum Widerspruch gegen das Entwidmungsverfahren schreibt Klaus Kreutzer: „Verzichten nun auch Politik und Verwaltung auf eine förmliche Entwidmung dürfte sich der ... Widerspruch ... erledigt haben. Der Einspruch wird aber derzeit nicht zurückgezogen.“

Eine weitere „Baustelle" erwartet Kreutzer im Hardtpark; dort sei geplant, für das Bauvorhaben zwei gesunde Bäume zu fällen. Auch dagegen wehrt sich der Bürgerverein und verweist auf Alternativen. Um den Park dauerhaft zu schützen hat er beantragt, eine Satzung zu beschließen, die den Hardtpark unter Schutz schließt.

Der Widerspruch des Verkehrs- und Fördervereins Lennep gegen das Entwidmungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Amtsblatt für die Stadt Remscheid vom 21.10.2015 wird unter laufender Nummer 15/113 die am 5.10.2015 bekundete Absicht, die im Betreff genannte Teilfläche des Bürgersteigs der Kölner Straße von der angrenzenden Bebauung auf einer Fläche von ca. 150,51 m2 gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung einzuziehen, verkündet. Gegen diese beabsichtigte Einziehung werden hiermit fristgerecht folgende Einwendungen erhoben:

Der Einzelhandel in Remscheid und insbesondere der Einzelhandel in Lennep stehen vor gravierenden Umwälzungen, denn die beabsichtigte Ansiedlung eines großflächigen DOC wird nicht nur erhebliche Auswirkungen auf den stationären Einzelhandel haben, sondern insbesondere auch Kundenverkehre und Wegebeziehungen zwischen den Einzelhandelsstandorten in Lennep erheblich beeinflussen.

Es ist daher erklärtes Ziel alle Verantwortlichen in Remscheid, alles Erdenkliche dafür zu tun, dass die Anbindung der in Lennep vorhandenen Einzelhandelsstandorte an dieses großflächige DOC gelingt. Ich habe in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass in diesem Sinne alles dafür getan werden muss, dass die auf der Kölner Straße ansässigen Einzelhandelsunternehmen nicht von der Entwicklung des Einzelhandelsstandorts Lennep „abgekoppelt" werden. Das wichtigste Projekt in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser Zielrichtung ist die Umgestaltung der Kölner Straße in ihrer gesamten  mit dem Ziel, die Attraktivität dieser E9nkjaufsstraßeFinkaufsstraße in jeder Hinsicht, insbesondere was Aufenthaltsqualität für die Kundinnen und Kunden der dort ansässigen Einzelhandelsbetriebe angeht, zu steigern.

In diese Richtung zielt insbesondere das nach unserer Kenntnis nach wie vor aktuelle Vorhaben der Stadt Remscheid, die Kölner Straße zu einem „Boulevard" umzugestalten. Von dieser Umgestaltung profitiert sicher auch der Investor, der im „alten Hertie-Kaufhaus" die dort vorhandenen Einzelhandelsflächen zukünftig bewirtschaftet, denn die Umgestaltung der (unteren) Kölner Straße zu einem „Boulevard" wertet das historische Gebäude des „alten Hertie-Kaufhauses" nicht nur optisch auf.

Es steht zu befürchten, dass die beabsichtigte Einziehung der im Betreff genannten Teilfläche des Gehweges, unmittelbar gelegen vor dem Gebäude des „alten Hertie-Kaufhauses" dazu führt, dass die Pläne zur Umgestaltung der (unteren) Kölner Straße in einen „Boulevard" nicht mehr realisiert werden können bzw. nicht mehr in der Weise realisiert werden können, dass die für die Umgestaltung benötigten Flächen in ausreichender Größe vorhanden sein werden. Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der Verkehrs- und Förderverein Lennep e.V. 1997 einen Studentenwettbewerb ausgelobt hat. Dieser Wettbewerb, den auch Verwaltung und Politik seinerzeit ausdrücklich befürwortet und unterstützt haben, hatte u.a. das Ziel, die Fläche zwischen „alten Karstadt Gebäude" und der Stadtsparkasse platzmäßig umzugestalten, um Flächen zu schaffen, die eine erhöhte Aufenthaltsqualität nach sich ziehen.

Es wird in diesem Zusammenhang weiter daran erinnert, dass für die beabsichtigte Umgestaltung der Kölner Straße Fördermittel des Landes zur Verfügung standen, diese allerdings damals nicht abgerufen wurden. Es ist insoweit dringend angezeigt, nunmehr erneut zu überprüfen, ob die beabsichtigte Umgestaltung der Kölner Straße nicht erneut förderwürdig ist.

Es ist nicht erkennbar, weshalb - und dieser Zusammenhang wird in der Öffentlichkeit immer wieder hergestellt - die beabsichtigte Einziehung bzw. der beabsichtigte Verkauf der im Betreff genannten Teilfläche des Gehweges, unmittelbar gelegen vor dem „alten Hertie-Kaufhauses", für die dort beabsichtigte (bauliche) Investition erforderlich sein soll. Es sind vielmehr Äußerungen von maßgeblichen Vertretern des Investors bekannt, wonach dieser sich ohne Weiteres „vorstellen" könnte, die beabsichtigte bauliche Veränderung nicht an der zur Kölner Straße hin gelegenen Fassade des Gebäudes „alten Hertie-Hauses", sondern an der rückseitig gelegenen Hausfront zu verwirklichen, so dass es der Inanspruchnahme der hier in Rede stehenden Fläche (Gehwegfläche Kölner Straße) eben nicht bedarf. Es ist überhaupt nicht bekannt, ob derartige Überlegungen des Investors bei dem bisherigen Prozess der Willensbildung in den beteiligten Gremien der Stadt Remscheid überhaupt Berücksichtigung gefunden haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird zu Bedenken gegeben, dass die stattgefundene Abwägung bereits aus

diesem Grund fehlerhaft ist; jedenfalls ist dieser Gesichtspunkt bei jedem evtl. noch stattzufindenden Abwägungsvorgang zu berücksichtigen. Aus den vorgetragenen Erwägungen wird der beabsichtigten Einziehung der im Betreff genannten Teilfläche widersprochen.

Antrag des Verkehrs- und Fördervereins Lennep auf
Erlass einer Satzung zur Unterschutzstellung des Hardtparks in Lennep

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verkehrs- und Förderverein Lennep e.V. beantragt den Erlass einer Satzung zur Unterschutzstellung

  1. des Hardtparks zwischen Wupperstraße, Kölner Straße, Leverkuser Straße und Rotdornallee („großer Hardtpark")
  2. des Hardtparks zwischen Wupperstraße, Spielberggasse und Wallstraße („Kleiner Hardtpark"). Gleichzeitig regen wir an, den Bereich „Großer Hardtpark" in die Denkmalbereichssatzung des historischen Stadtkerns aufzunehmen. Gesetzliche Grundlage ist § 23 des Landschaftsgesetzes NRW: "Als geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile von Natur und Landschaft festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz (u.a.) zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich ist."

Begründung:

Der Hardtpark ist ein Relikt aus den Zeiten dieser Stadt, als Lennep eine blühende Tuchmacherstadt gewesen ist. In dem großen Hardtpark, nördlich der Wupperstraße, er wurde von 1820 bis 1862 von der Fa. Bauendahl als Bleichwiese genutzt, wurde auf großen, hölzernen Rahmen die Tuche zum Trocknen aufgespannt. 1862 übernahm die Firma Johann Wülfing & Sohn unter Leitung der Familie Hardt die Anlagen. 1910 ließ Hermann Hardt nach den Plänen eines Lenneper Architekten den parkähnlichen Garten mit Reithalle, Pavillons und Nebengebäuden anlegen. Neben der Fabrik befand sich das Gartenlokal von Carl Wilhelm Vollmer, das 1912 zugunsten eines Warenhauses abgerissen wurde. Dort entstand das Kaufhaus Dörrenberg, später Karstadt und dann Hertie. Das „alte Kaufhaus Dörrenberg" steht als Gebäude unter Denkmalschutz und grenzt mit seinen Außenmauern direkt an den Park.

Nachkommen der Familie Hardt haben in den späten sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts das Gelände an die Stadtgemeinde Remscheid übertragen. Der Hardtpark ist eine grüne Oase direkt am Rande des historischen Stadtkerns von Lennep. Mit dem Baumbestand, der teilweise 100 und 200 Jahre alt ist, dient er den Bürgern von Lennep als kleines Erholungsgebiet. Auch gibt es dort einen Spielplatz für Kinder.

Dieser Park, es ist der einzige Park im Stadtzentrum von Lennep, muss auch für die nächsten Generationen in möglichst unveränderter Form erhalten bleiben. Ergänzungen für die Nutzung in der Gegenwart dürften aber von einer Satzung nicht behindert werden. Auch muss eine Satzung die Möglichkeiten bieten, altes aus der Vergangenheit zu bewahren und neues herzustellen. Hier denken wir z.B. an den Wiederaufbau des Pavillons im Kleinen Hardtpark. Auch müsste die Möglichkeit, Veranstaltungen und Feste dort weiter abzuhalten, erhalten bleiben. Hier denken wir an Kinderfeste oder den traditionellen Mittelalter Markt, der jährlich einige tausend Besucher in den Park zieht.

Für die Erstellung einer Satzung bietet der Verkehrs- und Förderverein Lennep e.V. seine Hilfe und Unterstützung an. Wichtig ist uns, das der Park, wie bisher von allen Seiten - also von der Wupperstraße, von der Kölner Straße und von der Leverkuser Straße - aus betreten werden kann. Im Hinblick auf die Beantragung einer Satzung bitten wir ebenso höflich wie nachdrücklich von Maßnahmen der Baumfällung oder Baumkronenverstümmelung abzusehen. Ebenso bitten wir davon abzusehen, Zugänge zu verändern oder zu verlegen, bis über eine Satzung gesprochen und diese verabschiedet ist. (Der Antrag ist an den Landschaftsbeirat und die Bezirksdvertretung Lennep gerichtet)


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