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Ev. Kirchengemeinde gibt Stadtfriedhof zur Hälfte auf

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Der neue Plan des evangelischen Stadtfriedhofs.

Zusätzliche Stühle mussten herangekarrt werden, bevor am Samstag im Vaßbendersaal am Markt Pfarrer Siegfried Landau den unerwartet zahlreich erschienen Gemeindemitgliedern erläutern konnte, was in der schriftlichen Einladung mit „Neustrukturierung des Evangelischen Stadtfriedhofes Remscheid“ gemeint war. Der Friedhof war bis 1761 ausschließlich unmittelbar um die Kirche herum belegt. In jenem Jahr erweiterte man ihn gen Nordosten bis an die heutigen Kirchhofstraße. Ab 1780 veranlasste die herzogliche Regierung die Gemeinden zur Anlegung neuer Friedhöfe außerhalb des bebauten Raumes. Dafür wurde damals ein schuleigenes Gelände unweit der Stadtkirche ausgewählt. Dieses Gelände bildet bis heute den älteren Teil des evangelischen Stadtfriedhofes. Seit 1801 lassen sich dort erste Beerdigungen nachweisen. „Jährlich finden dort mehr als 200 evangelische und katholische Christen ihre letzte Ruhestätte“, heißt es noch auf der Internetseite der Stadtkirchengemeinde. Tatsächlich waren es im Jahre 2014 gerade mal 153 – gegenüber 276 im Jahre 2000 -, wie Landau am, Samstag berichtete. Das läge zum einen am demografischen Wandel (Remscheid wird kleiner), zum anderen an einer „deutlich veränderten Bestattungskultur“ (anonyme Gräber, See-Bestattungen, „FriedWald“-Gräber, Urnen-Gräber). Die Folge für die Kirchengemeinden: Sie können die Betriebskosten ihrer Friedhöfe nicht mehr durch die Erträge aus den Friedhofsgebühren decken; die Friedhöfe werden zunehmend zu einem finanziellen Problem für die Gemeinden.  Das Presbyterium der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Remscheid hat deshalb am 29. September 2015 Beschlüsse zur Neustrukturierung des Evangelischen Stadtfriedhofes Remscheid gefasst, die vorbehaltlich der staatlichen und kirchenaufsichtlichen Genehmigung zum 1. Juli wirksam werden. Konkret: Der Friedhof soll um etwa die Hälfte kleiner werden. Allerdings in einem langfristigen Prozess, der jenen Remscheidern, die auf dem Stadtfriedhof Nutzungsrechts über Einzel- oder Familiengräber erworben haben, keine zusätzlichen Kosten aufbürdet. Es sei denn, sie entschließen sich, ihre(n) Verstorbene(n) in dem Teil des Friedhofes umbetten zu lassen, der erhalten bleiben soll. Abgesehen von der Herrichtung des neuen Grabes und der Umsetzung des Grabsteins müssten sie diese Kosten selbst tragen. Gemeindesachbearbeiterin Karina Grund machte am Samstag allerdings deutlich, dass die Kirchengemeinde zu Umbettungen nicht rät, sondern dazu, die für die verbleibenden Jahre auf der alten Grabstelle noch bestehenden Nutzungsrechte- und pflichten einfach zum vorgesehenen Stichtag (nach 25 Jahren) auslaufen zu lassen.

So wurde in der Vergangenheit auch schon bei zwei anderen evangelischen Friedhöfen in Remscheid verfahren: Den Friedhof in Hasten traf der Beschluss, Grabfelder aufzugeben, als erster. Es folgte der Westfriedhof, wie Siegfried Landau darlegte.  Als dritten trifft es nun den Friedhof in der Stadtmitte. Aber: „Wir werden kein Grab einebnen. Alle Gräber bleiben bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer bestehen!“ Die Teile des Friedhofs, die aufgegeben werden sollen, können komplett erst geschlossen werden, wenn das letzte Nutzungsrecht abgelaufen ist. Die Markierungen im obigen Friedhofsflächenplan verdeutlichen die vom Presbyterium beschlossenen künftige Friedhofsstruktur:

  • Weiß markierte Flächen: Dieser Friedhofsteil bildet künftig die Kernfläche des Stadtfriedhofes mit allen Grabarten gemäß Friedhofssatzung.  Pflegefreie Grabarten wie z.B.  der Memoriamgarten oder das Urnenrasenfeld werden zusätzlich angeboten.
  • Gelb markierte Fläche (Nutzungseinschränkung): Diese Flächen unterliegen künftig einer Nutzungseinschränkung. Dies bedeutet, dass dort keine neuen Nutzungsrechte erworben werden können. Bestehende Nutzungsrechte- und pflichten werden bis  zum jeweiligen Ablaufdatum fortgeführt, einschließlich  dem Recht auf Beibeerdigung.  Im Beisetzungsfall kann auf Wunsch der Angehörigen aber auch ein Grab auf der uneingeschränkten Kernfläche des Friedhofes gewählt werden. Die Felder 050, 060, 070, 180, 190, 200 und 210 sollen zum 30. Juni 2021 geschlossen werden
  • Grün markierte Fläche (Teilschließung): Auch dort ist der Erwerb neuer Nutzungsrechte nicht mehr möglich, ergänzend sind zudem Beibeerdigungen in bestehenden Grabstätten untersagt. Bei Bedarf wird im Beisetzungsfall mit den Angehörigen eine individuelle Regelung getroffen. (Karina Grund ist unter Tel. RS 9681604 erreichbar).

Die gut besuchte Gemeindeversammlung am Samstag im Vaßbendersaal.  Foto: Lothar Kaiser


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