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Neue Ausbildungsordnung für Dachdecker/innen

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Pressemitteilung der Dachdecker-Innung Remscheid

Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Mai 2016 ist es amtlich: Die neue Ausbildungsverordnung für Dachdecker und Dachdeckerinnen wird am 1. August 2016 in Kraft treten. Wichtigste Neuerung: Der Betrieb legt gemeinsam mit dem Auszubildenden zu Beginn der Lehre einen Schwerpunkt fest; die Vertiefung erfolgt dann im 3. Lehrjahr. Ausgewählt werden kann zwischen Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder Reetdachtechnik. Bei der Überbetrieblichen Unterweisung (ÜLU) wurde die Dauer von 14 auf 15 Wochen erhöht. Das Dachdeckerhandwerk ist übrigens eine der wenigen Branchen, in denen Betriebe Zuschüsse für die Ausbildung erhalten.

Mit der neuen Ausbildungsverordnung wird der Beruf des Dachdeckers deutlich attraktiver denn es werden auch technische Neuerungen berücksichtigt. „Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es unter anderem im 2. Lehrjahr in der überbetrieblichen Ausbildung einen neuen Lehrgang über das Herstellen von energetischen Maßnahmen an Dächern“, so Stephan Kremer, Obermeister der Dachdecker-Innung Remscheid. Auch die Betriebe profitieren von der Neuordnung: „Bei der alten Ausbildungsform musste der Betrieb in der Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik die gesamte Breite des Berufsbilds berücksichtigen, dass fiel kleineren Betrieben manchmal schwer. Nun kann jeder Betrieb nach einer zunächst grundlegenden gleichen Ausbildung entsprechend seines betrieblichen Schwerpunktes über die Zeitdauer von einem halben Jahr vertiefend ausbilden und sich somit passende Fachkräfte sichern“, erläutert Kremer die Vorteile der neuen Verordnung.

 

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