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Falsche Telefonsex-Rechnung von der Jungferninsel

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„Erfreulich, dass die Stadt den Vertrag mit der Verbraucherzentrale bis 2019 verlängert hat,“ stellt Lydia Schwerter, die Leiterin der Verbraucherberatung Remscheid, fest (E-Mail:
remscheid@verbraucherzentrale.nrw)
und weist auf die neuen Öffnungszeiten der Beratungsstelle ab 1. Juni hin:

Mo:           9 bis 13 Uhr
Di:             9 bis 13 Uhr und 14-17 Uhr
Do:            9 bis 13 Uhr und 14-18 Uhr
Fr:              9 bis 13 Uhr.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Remscheid

Kostenfallen bei Freemail-Diensten und Abzocke mit mobilen Zahlungsmitteln. Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Mahnbriefe von Inkassobüros. Für 5.120 Ratsuchende war die Verbraucherzentrale Remscheid 2015 Wegweiser zu Rat und Recht. 161 meldeten sich schriftlich, 1.392 telefonisch, und 3.592 suchten das persönliche Gespräch in der Beratungsstelle Alleestraße 32. De häufigsten Verbraucherprobleme betrafen allgemeine Dienstleistungen (25 Prozent) und Telefon und Internet (24 Prozent), gefolgt von Finanzen (16 Prozent), Konsumgüter (zehn Prozent) und Energie (sechs Prozent).

Insbesondere Klickfallen beim Onlineshopping hat Sylvia Schwertner, die Leiterin der Beratungsstelle,  ein dickes „Dislike" erteilt. Ab in den Warenkorb, Adressdaten eingeben, Zahlungsart auswählen und Bestellung aufgeben – so wissen viele Konsumenten die Vorteile des Onlineshoppings zu schätzen wissen. Aber: „Bereits beim Bestellvorgang können kostenträchtige Gefahren lauern. Wenn dort  wesentliche Produktmerkmale oder Endpreise nicht angegeben werden. Dass Kunden bei unbemerkten Extras oder wegen kostenpflichtiger Zahlungsarten draufzahlen, hat 2015 für viele Nachfragen gesorgt", so Schwertner. Ein Beispiel: Ein junger Mann bestellt in Hongkong preiswerte Markenschuhe für 40 Euro und muss dafür bei Lieferung 30 Euro Zoll zahlen. Die Schuhe auf eigene Kosten zurückzuschicken und auf Erstattung von Kaufpreis und Porto zu hoffen wäre vergeblich! Oder: Designermöbel aus England wurden bestellt. Dass sie nicht verschickt, sondern dort auch abgeholt werden müssen, fand sich im Angebot zunächst nicht.

Auch 2015 wurde Nutzern von Freemail-Diensten wie gmx oderweb.de zuhauf per Pop-up-Fenster oder E-Mail der „Premiumstatus" mit erweitertem Postfach angeboten. Ein unbedachter Moment, ein kurzer Klick-und wenige Zeit später flatterte eine Rechnung über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ins Haus. Denn im Text hatte sich die Information versteckt, dass sich - nach Ablauf einer kurzen, kostenfreien Testphase - die Laufzeit des Vertrags um zwölf Monate verlängert. Mit dem „Kaufen-Button" hatten Nutzer den Abschluss des Dienstes offenbar bestätigt. Im Anschluss versandten Anbieter zwar eine Willkommens-Mail und informierten über die Nutzungsvorteile. Details über Vertragslaufzeit oder Hinweise zum Abonnement fanden sich aber erst auf den zweiten Blick. Eine Widerrufsbelehrung war häufig erst am Ende der E-Mail zu finden - oder war vielleicht auch bei den zahlreichen Werbemails der Dienste untergegangen.

Lydia Schwertner, Leiter der Verbraucherzentrale Remscheid. Foto: Lothar KaiserÜberhaupt: Verbraucherprobleme in der digitalen Welt bestimmen zunehmend den Beratungsalltag. Ob Wettervorhersagen, Rezepte oder Spiele - Nutzer werden bei diesen Anwendungen nicht nur mit Infos oder Unterhaltung versorgt, sondern durch argloses Tippen auf mitgelieferte Werbebanner unbeabsichtigt in ein kostenpflichtiges Abo gelotst: „Von dem angeblichen Vertragsabschluss erfahren die Betroffenen dann erst durch ihre monatliche Mobilfunkrechnung. Die Rufnummer des Nutzers war automatisch übermittelt worden und hatte so beim Mobilfunkanbieter die Zahlung ausgelöst!" Ein Beispiel: Auf dem Smartphone lässt sich eine lästige Werbung erst durch mehrfaches „Wischen“ entfernen. Dass der Telefonbesitzer dabei eine kostenpflichtiges Abo bestellt hat – der entsprechende Button befand sich auf einer unsichtbar hinter der Werbeanzeige liegenden Seite – kann er gar nicht bemerken, das wird ihm erst Wochen später per Rechnung mitgeteilt, da hat er das Wegwischen von vermeintlicher Werbung schon längst vergessen. Merke: Die Schaltfläche (Button), mittels derer der Verbraucher seine Bestellung für das Abo abgibt, muss so beschriftet sein, dass der Kunde eindeutig erkennen kann, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen". Andernfalls kommt kein Vertrag zustande und der Kunde muss nicht zahlen.

Die Verbraucherzentrale in Remscheid in formierte auch über die Fallstricke beim so genannten WAP-Billing, dem scheinbar unkomplizierten Bezahlen per Smartphone, gibt praktische Tipps zum Sperren solcher Abo-Fallen und leistet rechtliche Hilfestellungen, um unrechtmäßig einbehaltene Beträge zurückzuholen.

Eine besonders perfide betrügerische Masche ist das „IP Spoofing“. Dabei wird der Telefonanschluss so manipuliert, dass beim Angerufenen auf dem Display eine ganz andere Telefonnummer erscheint als die tatsächliche. Auf diese Weise versuchen Gauner dann – beispielsweise unter dem Deckmantel von Deutscher Rentenversicherung, Verbraucherzentrale oder Microsoft – den Angerufenen über seine Kontodaten oder Passwörter auszuhorchen oder Geldzahlungen einzutreiben. Lydia Schwertner: „Durch Zufall ist mir bekannt geworden, dass sich in einem Fall jemand mit ‚Schwertner, Verbraucherzentrale“ gemeldet hatte und auch unsere Telefonnummer angezeigt wurde. Das kam der angerufenen Remscheiderin aber komisch vor; sie rief gleich bei uns an, und so kam der Betrugsversuch heraus!“

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Eine bleibende Belästigung waren auch im vergangenen Jahr ungebetene Werbeanrufer, die zur Teilnahme an Gewinnspielen drängen oder Energielieferverträge oder Dienstleistungen rund um Telefonie und Internet unterjubeln wollten.

Auch dreiste Abzockmaschen mit Telefonsexdiensten ließen Verbraucher 2015 rechtliche Hilfe suchen. Sie waren nach vermeintlicher Nutzung von „Telefonsexdienstleistungen" auf einer britischen Jungferninsel von Inkasso-Büros zur umgehenden Zahlung aufgefordert worden, obwohl die Einzelverbindungsnachweise der Betroffenen für die fragliche Zeit überhaupt keine Anrufe auswiesen. Schwertner: „Einmal mehr basierte das Geschäftsmodell der Geldeintreiber auf dem Einschüchterungseffekt - mit der Androhung der persönlichen Kontaktaufnahme und eines negativen Schufa-Eintrags. Wir raten in solchen Fällen, den Forderungen vorsorglich zu widersprechen. Denn andernfalls riskieren die Betroffene unter Umständen einen Schufa-Eintrag!“

„Vorsicht: Das ist ein Kredit!" - mit dieser Warnung hat die Verbraucherzentrale die Stolperfallen kreditfinanzierter Käufe in den Blick genommen. „Die Werbung für Fernseher, Smartphone oder Sofa trommelt für die unkomplizierte Wunscherfüllung durch Null-Prozent-Finanzierung, Sofortkredit oder verlockend klingende Ratenzahlungen. Doch häufig werden diese Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang", so Lydia Schwertner. Für diejenigen, die ohnehin nur wenig Geld zur Verfügung hätten, könne auch eine Null-Prozent-Kredit recht teuer werden: „Immer dann, wenn die Ratenzahlung auf dem eigenen Konto einen kostspieligen Überziehungskredit auslöst!“ Die Beratungsstelle gab praktische Hinweise, um das Kleingedruckte auf Fallstricke zu prüfen und gegen überflüssige und teure Zusatzverträge gewappnet zu sein.

Auch erste Verbraucherprobleme von Flüchtlingen sind bei der Verbraucherzentrale angekommen. Denn: Aufgrund sprachlicher Barrieren und der Unkenntnis des hiesigen Wirtschafts- und Rechtssystems sind Flüchtlinge besonders gefährdet, ins Fadenkreuz unseriöser Anbieter zu geraten und aufgrund ihrer Unerfahrenheit zum Beispiel überflüssige Verträge abzuschließen. Sylvia Schwertner: „Wir haben Rechtsdezernat und das Sozialdezernat der Stadt schriftlich gebeten,  die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Verbraucherzentrale für Flüchtlinge an Multiplikatoren weiterzugeben. Denn nur durch vernetzte Aktivitäten aller Akteure kann Integration auch im Verbraucheralltag gelingen!“

Ein häufiges Verbraucherärgernis bei Energierechnungen hat die Verbraucherzentrale NRW 2015 vor Gericht klären lassen. „Vielfach wurde beklagt, dass Energieversorger die Abschläge für Strom nach Gutdünken anstatt nach dem tatsächlichen Verbrauch berechneten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass der tatsächliche Verbrauch hierfür Maßstab sein muss und sich die Abschlagsforderung hieran zu orientieren hat." Für Lydia Schwertner ein Zeichen dafür, dass verbraucherfreundliche Rechtsprechung umgehend Niederschlag im Verbraucheralltag finden muss. Mit der Kampagne „Besser heizen - Kosten regeln" hat die Verbraucherzentrale auch in Remscheid Wissenswertes zum Energiesparen für jedes Budget mit auf den Weg gegeben. Wie in den Vorjahren waren die Berater auch 2015 in Schulen unterwegs. In 17 Veranstaltungen rund um die Themen Geld und Smartphone-Nutzung brachten sie 378 Schülerinnen und Schülern das kleine Einmaleins des Verbraucheralltags nahe.


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