Pressemitteilung der Agentur für Arbeit
Rund 950 geflüchtete Menschen betreut die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal in den Integration Points der drei bergischen Städte. Davon sind 374 unter 25 Jahre alt. Einer von ihnen war bis vor wenigen Tagen Ahmed Karasul aus dem Irak (Der Irak ist neben der Arabischen Republik Syrien, dem Iran, Eritrea und Somalia eines der fünf Länder mit guter Bleibeperspektive). Der 19-jähriger, der heute in Wuppertal lebt, war erst im November 2015 mit seinen Eltern und fünf Geschwistern in Deutschland eingereist. Am 9. September begann er seine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft Lagerlogistik bei der Firma Clever Diamond GmbH in Remscheid. Für die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt ist das Erlernen der deutschen Sprache die wichtigste Voraussetzung, erklärt Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal. Die Geschichte von Ahmed Karasul ist sicherlich eine besondere: Er gehört zu den ersten geflüchteten Menschen unserer Agentur, die eine Ausbildungsstelle gefunden haben und das schon so kurz nach der Einreise. Das zeigt aber auch, dass sich die Mühe des Spracherwerbs lohnt und wie schnell sich für motivierte und interessierte Menschen der Erfolg einstellen kann.
Ahmed Karasul besuchte von April bis August eine PerjuF-Maßnahme. (=Perspektiven für junge Flüchtlinge) bei der Deutschen Angestellten Akademie. Diese vier bis maximal sechsmonatige Schulung stellt ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Berufswahl, Ausbildung und Qualifizierung dar. Sie richtet sich an junge geflüchtete Menschen unter 25 Jahren, die eine berufliche Ausbildung anstreben. Zur Zielgruppe gehören junge Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sowie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge unter 25 Jahren mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal hat für Solingen und Wuppertal die Deutsche Angestellten Akademie und für Remscheid die Grone-Bildungszentren NRW in Remscheid mit der Durchführung beauftragt. Für Kunden der bergischen Arbeitsagentur gibt es insgesamt 36 Plätze, die gleichmäßig auf die drei Städte verteilt sind. Hinzu kommen noch 15 Plätze für Kunden des Jobcenters Solingen und 18 Plätze für Kunden des Jobcenters Remscheid.
Ziel ist es, den jungen geflüchteten Menschen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu geben und ihnen ausreichende Kenntnisse über Zugangswege, Aufbau und Funktionsweise des deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu vermitteln, damit sie eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen können und vorrangig eine Ausbildung aufnehmen. Dabei steht neben dem Kennenlernen der Rahmenbedingungen und Anforderungen in verschiedenen Ausbildungen und Berufsfeldern und der Arbeitswelt allgemein auch die Vermittlung, der für eine berufliche Eingliederung notwendigen, berufsbezogenen Sprachkenntnisse im Vordergrund. Die Maßnahme gliedert sich in eine zweiwöchige Einstiegsphase, auf die sich Projekte in den Bereichen Holz, Metall, Farbe oder Hauswirtschaft sowie betriebliche Praktika anschließen.
Folgende geflüchtete Menschen werden durch die Agentur für Arbeit in den Integration Points der drei Städte betreut:
- Asylbewerber: Asylantrag gestellt aber noch nicht entschieden = laufendes Asylverfahren. Für die ersten drei Monate des Aufenthalts besteht ein Arbeitsverbot. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Sozialamt.
- Geduldete mit Arbeitsmarktzugang: Asylantrag abgelehnt. Die Abschiebung dieser ausreisepflichtigen Ausländer wurde vorübergehend ausgesetzt. Für die Dauer der Duldung kann die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet werden (Ermessensentscheidung). Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes beim Sozialamt.
Folgende geflüchtete Menschen werden durch die Jobcenter betreut:
- Asylberechtigte: Asylantrag positiv entschieden. Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beim Jobcenter. Asylberechtigte haben eine Arbeitserlaubnis.
- Anerkannte Flüchtlinge: Gemäß der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Anerkennung als ausländischer Flüchtling erfolgt in Deutschland im Rahmen des Asylverfahrens durch Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Ein anerkannter Flüchtling hat in Deutschland dieselben Rechte wie ein Asylberechtigter. (Claudia John)