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Gülle: Landwirt muss Schadenersatz leisten

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Pressemitteilung der Stadtwerke Remscheid

Das Oberlandesgericht Hamm hat heute das Grundurteil des Landgerichts Hagen im Verfahren um die Gülleverschmutzung der Neyetalsperre vor zwei Jahren bestätigt. In dem Schadensersatzprozess, den die EWR GmbH wegen der Gülleverschmutzung der Neyetalsperre in 2015 gegen einen Landwirt aus dem Oberbergischen führt, fand heute der Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Hamm statt. Dem Landwirt wird vorgeworfen, die Neye-Talsperre durch Einleitung von Gülle massiv geschädigt zu haben. Verhandlungsgegenstand war die von dem in erster Instanz unterlegenen Landwirt ei‎ngelegte Berufung. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das vom Landgericht Hagen erlassene Grundurteil und empfahl dem Beklagten, die Berufung zurückzunehmen. Dieser Empfehlung ist der Landwirt gefolgt, so dass nun rechtskräftig feststeht, dass er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Dieses Ergebnis bestätigt die von der EWR vorgetragene Haltung gegenüber dem verantwortlichen Landwirt und ist auch aus Verbrauchersicht positiv zu bewerten. Über die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes wird nun das Landgericht Hagen entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest. (Prof. Dr. Hoffmann)


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