Zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 5. Oktober hatte die SPD-Fraktion bei der Verwaltung angefragt, ob auch städtische Dieselfahrzeuge von Manipulationen betroffen sind, und, wenn ja, ob gegen die Hersteller geklagt werden soll. Ferner wollte die SPD wissen, welche Straßen/Gebiete von einem Fahrverbot betroffen wären. In einigen Städten gebe es bereits rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte, die die zuständigen Behörden verpflichten, bestehende Luftreinhaltepläne zu verbessern und mit neuen Maßnahmen die Grenzwerte einzuhalten. Zur Sitzung am vergangenen Donnerstag lag nun die Antwort vor.
Frage: Sind Fahrzeuge der Stadt Remscheid von Manipulationen betroffen?
Antwort: Nein. (damit entfällt Frage nmach Klagen gegen Hersteller)
Frage: Wie viele Fahrzeuge in Remscheid sind insgesamt betroffen?
Antwort: Mit Stand vom 1. Januar waren in Remscheid insgesamt 63.501 Kraftfahrzeuge zugelassen. Davon verfügten 20.878 Fahrzeuge über einen Dieselmotor. Diese Zahl setzte sich zusammen aus 17.308 Pkw, 2.650 leichten Nutzfahrzeuge, 562 Lkw, 257 Sattelzügen und 101 Busse. Zu diesem Zeitpunkt galt bereits ein Fahrverbot für insgesamt 2.485 in Remscheid zugelassene Dieselfahrzeuge für den Bereich der Umweltzone. Daneben waren zusätzlich auch 216 Fahrzeuge mit einem Ottomotor vom Fahrverbot in der Umweltzone betroffen. Die Anzahl der von diesen Fahrverboten betroffenen Fahrzeuge ist stetig rückläufig. Ob alle Dieselfahrzeuge von einem möglichen Fahrverbot in der Umweltzone in Zukunft betroffen sein könnten, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich am 22. Februar.2018 über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden. Bei diesem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob schon nach der bestehenden Rechtslage ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ausgesprochen werden kann oder hierfür zunächst eine spezielle Rechtsgrundlage durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden muss.
Wenn eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich sein sollte, hängt es davon ab, welche Voraussetzungen der Gesetzgeber für ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen festlegen wird. Dazu liegen noch keine Informationen vor. Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich für den Fall, dass es zu Dieselfahrverboten kommt, für die Einführung einer sog. Blauen Plakette ein. Nur damit kann erreicht werden, dass die von einen möglichen Fahrverbot ausgenommenen Fahrzeuge schnell und eindeutig, z.B. im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen, erkannt werden können.Sollten die bestehenden Rechtsvorschriften für den Erlass eines Dieselfahrverbotes ausreichen, so ist für die Remscheider Umweltzone ebenfalls nicht kurzfristig mit einem Dieselfahrverbot zu rechnen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mitgeteilt, dass sie zunächst die Luftreinhaltepläne für die Städte mit höheren Grenzwertüberschreitungen vorrangig fortschreiben wird. Die Stadt Remscheid gehört zu den Städten, deren Luftreinhaltepläne wegen einer geringeren Grenzwertüberschreitung erst nachrangig aktualisiert werden sollen.
Unabhängig von einer Fortschreibung des Luftreinhalteplanes wird sich die Verwaltung selbstverständlich weiterhin um eine Verringerung der Immissionsbelastung bemühen. Derzeit ist noch nicht bekannt, welche finanzielle Förderung unter welchen Voraussetzungen aus dem Mobilitätsfonds möglich sein wird, der aus der Verhandlung der Bundesregierung mit den Ländern und den Kommunen vom 04.09.2017 letztendlich hervorgegangen ist. Die entsprechenden Förderrichtlinien befinden sich noch in der Entwicklung.
Frage: Welche Straßen/Gebiete wären von einem Fahrverbot betroffen?
Antwort: Soweit die Bezirksregierung Düsseldorf künftig bei einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Remscheid ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge festsetzen sollte, ist gegenwärtig davon auszugehen, dass sich ein solches Fahrverbot auf das Gebiet der Umweltzone beziehen wird. Wie schon bei der Einführung der Umweltzone zum 1. Januar 2013 ist gegebenenfalls damit zu rechnen, dass es erneut Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben wird.