Imbiss und neue Häuser oder noch ein Discounter?, fragte der Waterbölles am 24. Oktober 2016. Es ging um den Plan eines Remscheider Investors, auf dem derzeit größtenteils als Parkplatz genutzten Grundstück unterhalb des städtischen Gesundheitshauses an der Hastener Straße einen Bäckerei-Imbiss und im rückwertigen Bereich Einfamilien-Reihen- oder -Doppelhäusern zu errichten, am liebsten einen Lebensmittel-Discounter in der Größe von 800 m² oder gar 1200 m². Für das ungenutzte Grundstück bestehe dringender städtebaulicher Handlungsbedarf, bestätigte damals die Stadtverwaltung, lehnte allerdings einen weiteren Discounter ab. Es soll bei einer Wohnbebauung und einem Bäckerei-Imbiss bleiben. Diesem Ziel Sicherung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 166 1. Änderung Gebiet: Gesundheitshaus Hastener Straße soll die Veränderungssperre Nr. 71 mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren dienen, über die in den nächsten Wochen die Fachausschüsse und abschließend der Rat der Stadt (am 14. Dezember) zu entscheiden haben. Den Anfang macht am 14. November der Ausschuss für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege.
Um eine positive städtebauliche Entwicklung im Bereich der Veränderungssperre ggf. nicht unnötig zu verzögern, können Vorhaben während der Geltungsdauer der Veränderungssperre, die den angestrebten und beschlossenen städtebaulichen Zielsetzungen in diesem Bereich nicht entgegenstehen, auf der Grundlage von § 14 (2) BauGB, in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Satzungstext der Veränderungssperre und nach vorheriger Zustimmung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses, als Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, heißt es in der Beschlussvorlage.