Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lennep e.V.
Im Oktober wurde nun endlich der Bauzeitenplan veröffentlicht und damit sind auch die diesbezüglichen Fragen der Bürger beantwortet. Dennoch, absolute Klarheit kann er nicht schaffen, denn der DOC-Start ist im Schwebezustand, ebenso wie das gesamte Projekt in der geplanten Form überhaupt. Der 1. Mai 2018 wird als fiktives Datum für den Baubeginn angenommen, denn da endet die einjährige Klagefrist gegen den Bebauungsplan. Da aber bereits jetzt elf Klagen gegen das DOC und die damit verbundenen Auswirkungen eingegangen sind, darunter zwei Normenkontrollanträge, ist eindeutig, dass zu diesem Zeitpunkt keine Rechtssicherheit bestehen kann. Der städtebauliche Vertrag besagt aber, dass erst bei Rechtssicherheit, also ab Bestandskraft des Bebauungsplans, der Baugenehmigung und Einziehung Wupperstraße mit dem Bau begonnen werden darf.
Daran haben sich alle Beteiligten zu halten. Es ist Konsens, und ausdrücklich im Bauzeitenplan vorgesehen, dass sich alle Maßnahmen zeitlich nach hinten verschieben müssen, bis diese Klarheit geschaffen ist. Damit stehen aktuell besonders die vor dem 1.5.2018 geplanten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Focus. Während für den Bau des neuen Feuerwehrgebäudes und den Umzug der Grundschule, Vorgänge, die bereits durchgeführt wurden, allgemeine Vorteile für die städtische Entwicklung ins Feld geführt werden, trifft diese Argumentation für andere Maßnahmen, die zu Beginn des Jahres 2018 geplant sind, gewiss nicht zu. Im Gegenteil, sie würden Geld verschleudern und das Stadtbild negativ beeinflussen.
Im Einzelnen geht es hier um die Baumfällungen an der Ring- Rader Straße, am Knoten Wupperstraße und an der Ring- Schwelmer Straße. Auch die Anfüllung des Sportplatzes und die Stützwand Funbox sind vor dem 1.5.2018 terminiert. Hierzu fehlt bisher eine klare politische Erklärung. Die Bürgerinitiative Lennep e. V. fordert die Politik daher auf, sich unmissverständlich dazu zu bekennen, dass auch diese Maßnahmen erst nach juristischer Klarheit durchgeführt werden. Für die Baumfällungen kann dabei auch nicht auf die Fällzeit vor der Vegetationsperiode verwiesen werden, denn es ist vollkommen eindeutig, dass in der kommenden Vegetationsperiode kein abschließendes Urteil zu erwarten ist, besonders kein Urteil des OVG Münster, da die Bearbeitungszeiten deutlich länger sind.
Die Bürgerinitiative Lennep e. V. fordert mit Nachdruck, das Stadtbild nicht unnötig zu verschandeln und die Bürgerinnen und Bürger vor einem solchen Kollateralschaden zu bewahren. Eine Stellungnahme der Politik ist dringend erforderlich. (Ursula Wilms)