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Regeln beim Kaufen und Bezahlen beachten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Remscheid

Händler müssen gekaufte Waren zurücknehmen, online-gekaufte Artikel können immer zurückgeschickt werden, Zahlungen mit Karte lassen sich ohne Weiteres rückgängig machen – Was auf den ersten Blick als gutes Recht der Kunden erscheint, erweist sich beim genauen Hinsehen jedoch oftmals als ein weit verbreiteter Irrglaube. Können Kunden etwa nach einem Online-Kauf georderte Schuhe, Kleid oder Hose bei Nichtgefallen zurückschicken, sind sie bei der Rückgabe solcher Waren im Laden auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Die unterschiedlichen Regeln für Waren aller Art im Geschäft oder im Online-Handel werden für viele Konsumenten immer unüberschaubarer. „Verbraucher benötigen hier dringend eine ordnende Orientierung und objektives Wissen, um einwandfreie Kaufentscheidungen zu treffen und bei Problemen angemessen zu reagieren“, erklärt Lydia Schwertner, Leiterin der Remscheider Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Anlässlich des diesjährigen Weltverbrauchertages nahmen sich die Verbraucherschützer einiger weitverbreiteter Rechtsirrtümer an. Unter dem Motto „Denkste“ räumt die Verbraucherzentrale in Remscheid  mit den Irrungen und Wirrungen rund ums Kaufen und Bezahlen auf. Mit einem Würfel-Quiz konnte die Stadtspitze stellvertretend für die Remscheider Bürgerinnen und Bürger ihr Wissen testen, mit dabei: Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz, Stadtkämmerer Sven Wiertz, und Sozialdezernent Thomas Neuhaus.

Ratsuchende, die gerne testen möchten, welchen Rechtsirrtümern sie beim Kaufen und Bezahlen unterliegen, können ihr Verbraucherwissen noch bis 22. März auf den Prüfstand stellen. Beim Besuch in der Beratungsstelle, Alleestraße 32, oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/irrtuemer warten die Verbraucherschützer unter dem Stichwort „Denkste“ mit einem Quiz und vielen rechtlichen Informationen auf, die Aufschluss zu den gängigsten Fehlinformationen beim Warenkauf im stationären oder virtuellen Handel geben. Rechtsberatungen zu den Rechtsirrtümern sind in der Verbraucherwoche kostenlos. Ansonsten kostet diese Rechtsberatung 9 Euro.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt nachfolgend weit verbreiteten Fehlinformationen die richtigen rechtlichen Hinweise gegenüber:

"Regeln beim Kaufen und Bezahlen beachten" vollständig lesen

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