Seit dem 1. Dezember 2017 benötigt der Betreiber einer Spielhalle in Nordrhein-Westfalen eine gesonderte spielhallenrechtliche Erlaubnis nach § 24 des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV). Diese kann nicht erteilt werden, wenn sich die Spielhalle in einem baulichen Verbund mit anderen Spielhallen (Mehrfachkonzession) befindet, ein bestimmter Mindestabstand zu einer anderen Spielhalle von 350 Meter nicht eingehalten wird oder die Spielhalle in der Nähe von Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden soll. Näheres regelt ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW. Darauf hat sich die SPD-Ratsfraktion bezogen, als sie am 15. März die Verwaltung um Auskunft bat, ob unter Berücksichtigung dieses Erlasses die Schließungen von Spielhallen angeordnet worden sei.
Zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 24. April liegt die Antwort vor. Demnach hat die Stadt Remscheid in fünf Fällen die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis abgelehnt. Zitat: Diese Spielhallen sind daher zu schließen. Dies ist gegenwärtig noch nicht vollzogen, da auch insgesamt fünf Klagen anhängig sind. In den Fällen, in denen mehrere Spielhallen innerhalb des Mindestabstandes liegen, wurden der Entscheidung nach Angaben der Verwaltung folgende Kriterien zugrunde gelegt: Keine Beschwerden zu unerlaubten Glücksspielen bekannt, Einhaltung der Öffnungszeiten, Übereinstimmung der tatsächlichen Flächen mit den Vorschriften der Spielverordnung, keine illegalen Unterhaltungsgeräte, keine Sportwettterminals, keine unerlaubten EC-Kartenautomaten, keine internetfähigen Computer.
Bei den Hallen, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nicht vorlagen, die aber rechtserhebliche Billigkeitsgründe geltend gemacht haben, wurden mit den Betreibern einvernehmliche Abschmelzungskonzepte vereinbart, so die Verwaltung weiter. Damit verbleiben zum 30. Juni 2021 noch 243 Geräte (von 437 Geräten zum 30.11.2017). Zum 30.11.2017 existierten in Remscheid 39 Spielhallen. Von diesen sind fünf versagt und 34 genehmigt worden, allerdings z.T. mit kurzen Betriebsfristen. Fazit der Stadt: Bis zum Ablauf des Glückspielstaatsvertrages am 30. Juni 2021 werden planungsgemäß noch 23 Spielhallen verbleiben.