Für jede Arbeitsstelle im Straßenverkehr ist im Vorfeld eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Diese prüft, welche Arbeitsstellen (unter Berücksichtigung aller Arbeitsstellen und Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet) genehmigt werden können, bzw. welche ggf. so verschoben werden müssen, dass sich die Belastung für Verkehrsteilnehmer in zumutbaren Grenzen hält. Bei der Abwägung ... sind auch die Art der Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum zu berücksichtigen. So sind notwendige Arbeiten im Rahmen der Daseinsvorsorge (Gas, Wasser, Strom) stets Arbeiten, wo ein gesteigertes öffentliches Interesse zu bescheinigen ist. Dies hat zur Folge, dass diese Arbeiten eine gewisse Priorität genießen, aufgrund der Lage der Versorgungsleitungen (oftmals mitten in der Straße) aber regelmäßig mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist.
Sowohl die Versorgungsträger, als auch die Straßenverkehrsbehörde haben das Ziel, die Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich zur Koordinierungsfunktion der Straßenverkehrsbehörde findet einmal im Jahr eine Koordinierungsbesprechung (organisiert und durchgeführt von den Technischen Betrieben Remscheid als zuständigem Straßenbaulastträgers) statt. Dabei wird bereits im Vorfeld mit allen beteiligten Versorgungsträgern geprüft, welche planbaren Maßnahmen zusammengefasst werden können, bzw. ob Straßenbauarbeiten ggf. erst nach der Durchführung von Leitungsarbeiten erfolgen sollten. Auf diese Weise können Mehrfachbaustellen in der gleichen Straße und Straßenaufbrüche in einer neuen Straßenoberfläche weitgehend vermieden werden. (Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Wir-Ratsgruppe)