Pressemitteilung des ver.di Bezirks Düssel-Rhein-Wupper
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di informiert in dieser Woche darüber, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch für die Beschäftigten nur vier Wochen, aber in Tarifverträgen bis zu sechs Wochen beträgt. Damit wird deutlich, wie viel besser ein Tarifvertrag die Beschäftigten stellt, betont Uwe Foullong, stellv. Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Düssel-Rhein-Wupper. Deshalb sei es sehr problematisch, dass die Tarifbindung in den letzten Jahren durch Tarifflucht von Unternehmen deutlich abgenommen habe. Derzeit seien nur noch 59% der Beschäftigten im Westen und 47% im Osten in der Tarifbindung. Um die Anzahl der Beschäftigten mit einem Tarifvertrag zu erhöhen, müssten Tarifverträge in einer Branche für Allgemeinverbindlich erklärt werden. Das fordere ver.di ganz besonders in den aktuellen Tarifkonflikten im Groß- und Einzelhandel. Auch Urlaubsgeld erhalten tarifgebundene Beschäftigte (69%) häufiger als nicht tarifgebundene Arbeitnehmer*innen (36%). Dies habe kürzlich die Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie ermittelt. Demnach erhalte insgesamt nur jeder zweite Beschäftigte ein Urlaubsgeld zwischen 155 Euro und 2.450 Euro.
Im Rahmen der Aktionswoche Urlaub, die gestern startete und bis zum 28. Juni andauert, führt der ver.di-Bezirk Düssel-Rhein-Wupper in 54 Betrieben Aktionen rund um das Thema Urlaub und Arbeitszeit durch. Dabei handelt es sich um Betriebe aller Dienstleistungsbranchen in Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Remscheid, Mettmann, Erkrath und Hilden. Darunter befindet sich z.B. die Rheinbahn, die WSW mit der Schwebebahn, der Wupperverband, die Deutsche Telekom, die Uniklinik, IT NRW, die Deutsche Post, die Städtentwässerungsbetriebe Düsseldorf, die Deutsche Rentenversicherung, die Stadtwerke Solingen und Remscheid, die Energie und Wasser Remscheid (EWR), das Jobcenter Mettmann sowie diverse Betriebe am Düsseldorfer Flughafen.