Durch eine Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Remscheid hat sich bestätigt: Die Moschee an der Weststraße hat einen holprigen Start. Aufgrund erforderlicher Nachforderungen befinde sich in der Bauverwaltung derzeit noch der 5. Nachtrag zur Baugenehmigung 0377-12 vom 08.2.2013 in der Prüfung, hat die Verwaltung zur heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsplans mitgeteilt. Dieser 5. Nachtrag war von der Moscheegemeinde am 1. Juli eingereicht worden und betrifft verschiedene Nutzungsänderungen und Umbaumaßnahmen in der Moschee (Büro, Frisör, Versammlungsraum im Zwischengeschoß für maximal 199 Personen, Gebetsräume für Damen und Herren, Räume für Schulungen und Seminare). Den voraufgegangenen 4. Nachtrag zur Baugenehmigung hatte die Behörde als nichtgenehmigungsfähig zurückgewiesen.
Der Innenausbau schreite auf Grundlage der Baugenehmigung vom 8. Februar 2013 weiter voran, heißt es in der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU. Und auf Grundlage eines Ortstermins am 24. Oktober sei mit ersten vorbereitenden Erdarbeiten im Bereich des Innenhofes und des Vorplatzes der Moschee begonnen worden, ferner im Bereich des Vorplatzes mit der Errichtung einer Stützmauer zwischen dem Vorplatzgelände und dem Gehweg an der Stachelhauser Straße. Die Frage nach der Eröffnung der Moschee bleibt unbeantwortet. Zitat: Eine Nutzungsaufnahme und damit eine Eröffnung der Moschee kann erst nach erfolgter Bauzustandsbesichtigung zur abschließenden Fertigstellung und Freigabe zur Aufnahme der Nutzung durch die Untere Bauaufsicht der Stadt Remscheid erfolgen (§84 BauO NRW 2018).
Für den öffentlichen Vorplatz und den Innenhof der DITIB-Moschee war im Rahmen des Stadtumbaus West am 15. September 2016 ein Zuwendungsbescheid erteilt worden. Auf diese Landesmittel hatte die DITIB-Gemeinde Remscheid jedoch am 13. November 2018 schriftlich verzichtet. Daraufhin wurde der Zuwendungsbescheid durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Februar 2019 widerrufen. Eine Förderung des Vorplatzes an der Weststraße hält die Bezirksregierung weiterhin für möglich. Über die Anforderungen für eine erneute Antragstellung hat die Stadt Remscheid die DITIB-Gemeinde informiert. Diese müsse nun prüfen, ob ein solcher Antrag gestellt werden solle. Aber: Eine Rückmeldung der DITIB-Gemeinde mit dem Ergebnis der Prüfung einer erneuten Antragstellung ist bis heute nicht ... erfolgt. Eine Förderung im Jahr 2020 ist damit ausgeschlossen. Dafür hätte ein Antrag bis September gestellt werden müssen.