Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Am 23. Januar 2014 ist das neue Wohnraumförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit werden die Konditionen für die Wohnungsbauförderung in NRW ab dem Jahr 2014 noch einmal wesentlich verbessert. Das Programm gilt von 2014 bis 2017. Die anteilige Darlehensförderung zielt unter anderem ab auf Modernisierungsinvestitionen im Wohnungsbestand, Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, Mietwohnungsförderung, den Erwerb von selbstgenutzten Bestandsimmobilien (Die Neuschaffung und der Ersterwerb können in Remscheid nur noch in besonderen Härtefällen geförderten werden). Zusätzlich werden Mittel für Maßnahmen der Quartiersentwicklung, Wohnraum für Studierende und Projekte im Rahmen des Experimentellen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt.
Das Fördervolumen von jährlich 800 Millionen Euro für NRW wurde für den Zeitraum von 4 Jahren festgeschrieben und ist ein deutliches Signal an Investoren und Kommunen, um die Ausfinanzierung auch größerer Fördermaßnahmen über Jahre sichern zu können und abschnittsweise umzusetzen. Die Höhe der budgetierten Mittel für die Stadt Remscheid werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Wochen bekannt gegeben. Um dem Bedarf und der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus gerecht zu werden, liegt ein Schwerpunkt für das Jahr 2014 wieder in der Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen. Hier werden für Investoren deutliche Verbesserungen und attraktivere Angebote geschaffen. Unter anderen können künftig zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von geförderten Bauvorhaben auch der Abriss von Wohngebäuden, der Bau von Mieteinfamilien- und Passivhäusern, die Standortaufbereitung, Gemeinschaftsräume und Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur, die Voruntersuchung zur Erstellung eines Quartierskonzeptes sowie Maßnahmen des Ersatzwohnungsbau mit Zusatzdarlehen gefördert werden. Weitere Informationen und eine eingehende Beratung zum aktuellen Wohnraumförderungsprogramm erhalten Interessierte bei den Mitarbeiterinnen der Abteilung Wohnraumförderung des Zentraldienstes Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften: Elke Hesse (Buchstabe A I - Tel. RS 163174), Bettina Heinrichs (Buchstabe J R - Tel. RS 163187) und Birgit Krah (Buchstabe S Z - Tel. RS 163737). Zusätzliche Informationen sind auf den Seiten des Ministeriums unter www.mwebwv.de oder der NRW.BANK unter www.nrwbank.de erhältlich.