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Neuer Mietspiegel soll im Juli vorliegen

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„In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde und dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Aufgestellt wird er von Städten in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (Mieter- und Vermieterverbände). Unterschieden wird zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel. Es gibt keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb gibt es nicht für jede Gemeinde eine solche Übersicht.

In Remscheid gibt es seit dem Jahr 2016 einen qualifizierten Mietspiegel, der kostenfrei für alle Interessierten unter www.remscheid.de zum Download bereit steht. Nachdem dieser Mietspiegel bereits einmal im Jahr 2018 durch Index an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst wurde, steht für das Jahr 2020 eine komplette Neuaufstellung an (§ 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Begleitet durch die Fa. Analyse & Konzepte (Hamburg), die bereits die erstmalige Aufstellung 2016 unterstützt hat, hat der Arbeitskreis Mietspiegel unter Federführung des Fachdienstes 2.50 – Soziales und Wohnen am 30.01.20 die Arbeit aufgenommen. Im Frühjahr wird eine Mietwerterhebung stattfinden, für die nach aktuellem Stand ca. 8.000 Fragebögen an Vermieter versandt werden. Aus dem Rücklauf werden die Daten für den neuen Mietspiegel errechnet. Ziel ist die Fertigstellung zum 1. Juli 2020.“ (Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 3. März)


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