Pressemitteilung des DGB, Region Düsseldorf - Bergisch Land
Einige Unternehmen und Betriebe können ihre Auszubildenden in der schwierigen, wirtschaftliche Situation, die wir durch die Corona-Pandemie erfahren, nicht mehr beschäftigen. Carissa Wagner, DGB-Jugendbildungsreferentin in der Region Düsseldorf Bergisch Land, weist darauf hin, dass ein Ausbildungsverhältnis ein Lernverhältnis sei und deshalb hier eine besondere Schutzwürdigkeit der Auszubildenden vorliege. Auszubildende sind keine Beschäftigten oder Angestellte; sondern befinden sich in einem besonders schutzbedürftigen Lernverhältnis im Unternehmen oder Betrieb. Alle ausbildenden Unternehmen sollten überprüfen, welche Möglichkeiten im Sinne der Azubis genutzt werden können. Wir empfehlen Unternehmen und Betrieben, die derzeit eine adäquate Ausbildung nicht durchführen können, sich bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Kammern als zuständige Stellen für die Berufsausbildung zu melden und alle Schritte im Sinne der Auszubildenden und damit zukünftigen Fachkräfte abzustimmen, so Wagner. Der DGB weist auf die rechtliche Situation hin und bittet die Unternehmen alle Mittel auszuschöpfen, die zur Verfügung stehen:
- Umstellung des Lehrplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte.
- Versetzung des Azubis in eine andere Abteilung.
- Rückversetzung in Lehrwerkstätten.
- Durchführung besonderer Lehrveranstaltungen.
Eine Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses darf niemals eine Option sein, da hier die Zukunft des jungen Menschen und auch die Fachkräftesicherung für den eigenen Betrieb verspielt wird. Die Idee, Auszubildende in den Bezug des Kurzarbeitergeldes zu übernehmen, darf nur die allerletzte Alternative sein und in diesen Fällen muss das Kurzarbeitergeld zumindest auf dem Niveau der derzeitigen Ausbildungsvergütung liegen, um nicht die Existenz der Auszubildenden zu gefährden, so Wagner.