Pressemitteilung des DGB-Stadtverbandes Remscheid
Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie müssen soziale Schieflagen verhindert werden! Daher muss das Kurzarbeitergeld dringend aufgestockt werden. Bei der in dieser Krise typischen Komplettschließung von Werken und Büros, Verkehrsbetrieben, Einzelhandel, Gastronomiebetrieben und Hotels sowie tausenden Dienstleistern und Kleinbetrieben bedeutet dies für die Beschäftigten einen plötzlichen Einkommensverlust von 40 Prozent im Haushaltseinkommen. Dies führt Millionen von Arbeitnehmerhaushalten bei laufenden Mieten und Verpflichtungen in existentielle Nöte. Besonders Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener treffen massive Einkommensverluste hart. Die Gewerkschaften fordern in dieser Krisensituation soziale Verantwortung ein. Viele Branchen und Unternehmen zeigen diese Verantwortung, indem sie Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. Dort wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu Tarifverhandlungen einzugehen. Die Bundesregierung fordern wir auf, auch den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung eine Mindestsicherung von mindestens 80 Prozent zu ermöglichen.
Der DGB fordert eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 %. Das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent bedeutet einen Lohnverlust von bis zu 40 Prozent für die Betroffenen. In vielen Fällen lässt sich davon keine Miete mehr zahlen und keine Familie ernähren. Es kann nicht sein, dass Unternehmen gerettet werden, Beschäftigte aber auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist nicht hinnehmbar und birgt großen sozialen Sprengstoff auch über die aktuelle Krise hinaus, erklärte der Remscheider DGB-Vorsitzende Peter Lange.
Anreize für Unternehmen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken, seien notwendig. Der NRW-Rettungsschirm sei ein wichtiges Signal: es sei gut, dass das Land die Bemühungen des Bundes mit eigenen Mitteln unterstütze und seinen Teil dazu beitrage, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu bekämpfen. Das Geld dürfe aber nicht nur Unternehmen zu Gute kommen auch die Beschäftigten dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden und müssen jetzt unter dem Rettungsschirm Platz finden. Nur so verhindern wir eine soziale Unausgewogenheit, so Lange. Ebenso benötigen die Beschäftigten dringend Schutz vor rechtsbeugendem und rechtsbrechen-dem Verhalten. In einigen Branchen werden geringfügig Beschäftigte zu Kündigungen oder Aufhebungsverträgen genötigt. Das ist ein Skandal. Dieses unfaire Handeln darf nicht durch Landeshilfen unterstützt werden.
Für den DGB steht fest: Nur Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in die Krise geraten seien, sollen Gelder erhalten. Es dürfe keinen Vapiano-Effekt geben, wo sich Arbeitgeber durch Steuergelder gesund mogeln, die schon vor Corona in der Krise steckten. Lange Besondere Beschäftigtengruppen brauchen darüber hinaus spezielle Regelungen, um die Krise erfolgreich zu meistern: Auszubildende, die Beschäftigten zahlreicher Bildungsträger, Minijobber und Solo-Selbstständige.