Die frühzeitige Beteiligung am B-Plan 676 kündigte die Stadt Remscheid am 21. Januar per Pressemitteilung an. Der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss der Stadt hatte am 14. März 2019 den Aufstellungsbeschluss zu diesem B-Plan für das Gebiet nördlich des Schwarzer Weg in Bergisch Born gefasst zwecks Realisierung einer Wohnbebauung in einem Allgemeinen Wohngebiet. Im Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung stand gestern die Entscheidungen an über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der verwaltungsinternen Dienststellen. Ein Verwaltungsakt, nicht der Rede wert? Mitnichten! Zwar ließ die Ausschussvorsitzende Tanja Kreimendahl (CDU) nach kurzem Zögern über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt. Doch das Stimmergebnis überraschte dann doch: Vier Ja- und eine Nein-Stimme bei neun Enthaltungen. Das hat für Remscheid absoluten Seltenheitswert!
Was war geschehen? Zu Wort gemeldet hatte sich vor der Abstimmung Susanne Fiedler von den Grünen. Schon mit dem ersten Satz hatte sie die volle Aufmerksamkeit aller Zuhörer/innen im Saal: Bebauungsplan 676 entspricht nicht den gegenwärtigen Anforderungen! Und dafür nannte sie fünf Grunde:
- Wieder wird aus dem grünen Gürtel, auf den wir Remscheider so stolz sind ein nicht unerheblicher Teil herausgeschnitten. ( ) Das Baugrundstück berührt den Landschaftsplan Ost, ist daher keinesfalls als Fortsetzung der Bebauung anzusehen, zumal durch die gedachte Bebauung das Landschaftsbild und die Naherholungsnutzung erheblich gestört werden. Es gehört zur wesentlichen Biotopverbundfläche und liegt nahe dem südlichen geschützten Biotop Nass- und Feuchtgrünland Bergisch Born.
- Soll hier durch die Hintertür Bürgereigentum privatisiert werden? Sprich, der vorhandene Spielplatz soll Garten werden. ( ) Dem Investor wird ermöglicht, 50 Prozent zusätzliche Wohnfläche zu vermarkten im Vergleich zu dem seit 2008 gültigen B-Plan 495 (2. Änderung).
- Wieder einmal wird ein Baugebiet ohne die notwendige Infrastruktur geplant, sprich Nahversorgungsmöglichkeiten (ALDI allein ist keine Infrastruktur).
- Es entsteht zusätzlicher Individualverkehr; das Angebot des ÖPNV ist in diesem Gebiet dürftig.
Finde hier schon Bautätigkeit statt, obwohl sich der Plan erst in der Aufstellungsphase befindet, fühle man sich ja als Beschlussgremium düpiert, betonte Susanne Fiedler. Auf der Homepage des Investors sei vzu lesen, schon zehn Häuser seien verkauft, teilweise mit Dachloggia (Geht das mit der ausgewiesenen Geschosszahl konform?) Aus der Lektüre der Verwaltungsvorlage sei klar ersichtlich, dass eine Reihe von Zugeständnissen beabsichtigt seien, die offenbar gänzlich ohne Kompensation verhandelt sind. Seit dem Ratsbeschluss zum ursprünglichen B-Plans, der jetzt noch Gültigkeit besitze, seien mittlerweile zwölf Jahre verstrichen. In dieser Zeit hätten sich allerdings die Erkenntnisse hinsichtlich Klima und Umweltschutz, zu bevorstehenden Klima- Kipppunkten, exponentiell entwickelt, so dass aus heutiger Sicht anders auf B-Pläne geblickt werden muss. Dem Prozess der Erderwärmung müsse durch besonnene nachhaltige Entscheidungen begegnet werden. Aber: Die Planungsbehörde verharrt offensichtlich auf dem Planungs- und Wissensniveau der 80er Jahre, obwohl in Eisernstein schon schöne Fortschritte gemacht werden. Dies sollte aber nicht als Beispielplanung, sondern als Standard angewendet werden.
Für die neue Baufläche in Bergisch Born gebe es keinerlei Vorgaben, die den heutigen Erkenntnissen über den Klimawandel entspräche (Durchlüftung, CO2-Speicherung, Kühlung der Baukörper, Reduktion der Flächenversiegelung, wasserdurchlässige Pflasterung, Regenwassernutzung u.v.a.m.). Zumindest die von der Unteren Umweltbehörde angeregten Maßnahmen, nämlich die Nutzung Erneuerbarer Energien, eine extensive Dachbegrünung, eine Festsetzung für die Dachflächen je nach Energiekonzept (Nahwärmenetz), das Verbot von Schottergärten, und Fassadenbegrünung sollten vom Rat der Stadt in den Beschluss aufgenommen oder in einem Städtebaulichen Vertrages festgeschrieben werden. Wir sind mit dem heutigen Tage nicht mehr in der luxuriösen Lage, klimanotwendige Maßnahmen zu negieren und zu unterlassen. Zur Ratssitzung am 18. Juni kündigte Susanne Fiedler einen diesbezüglichen Antrag der Grünen an.