Pressemitteilung der Agentur für Arbeit
Nach geltender Gesetzeslage muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können. Durch die Corona-Pandemie war und ist das derzeit aber nicht möglich, so dass diese Verpflichtung für eine gewisse Zeit ausgesetzt wurde; vorübergehend genügt eine telefonische bzw. eine Online-Meldung. Die Identitätsprüfung muss jedoch in jedem Fall nachgeholt werden. Um allen Seiten ein möglichst unkompliziertes Verfahren bieten zu können, gibt es seit 24. Juli die Möglichkeit, die erforderliche Identitätsprüfung über das Selfie-Ident-Verfahren vorzunehmen. Wer dafür in Frage kommt, wird angeschrieben. Es muss also niemand von sich aus aktiv werden. Das Schreiben enthält einen QR-Code, über den man die Selfie-Ident-App herunterladen kann sowie einen Link zu weiteren Informationen. Die Handhabung ist recht einfach und entspricht den Online-Identifizierungen bei anderen Anlässen wie Kontoeröffnung oder Handyfreischaltung.
Für die Identitätsprüfung werden ein Smartphone oder Tablet mit Kamera, um die App herunterzuladen, eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument mit holografischem Merkmal (Personalausweis, Reisepass oder ein adäquates Dokument) benötigt. Leider werden aktuell noch nicht alle ausländischen Ausweisdokumente unterstützt.
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