Der Bebauungsplan für das DOC Remscheid ist unwirksam, teilte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster den Beteiligten eines Normenkontrollverfahrens mit, das den Bau des Designer Outlet Centers (DOC) in Lennep bislang um dreieinhalb Jahre verzögert hatte: Der Stadt Remscheid als Grundstücksbesitzer und Herr des Planungsverfahrens, dem DOC-Investor McArthurGlen und den Antragsteller, dem Lenneper Bürger Peter Kolfertz, von Anfang an ein erklärter Gegner des Projektes, weil er sich davon als Anwohner der Brehmstraße gleich neben dem geplanten DOC-Parkhaus durch Verkehrslärm und Abgase beeinträchtigt sieht.
Es freute ihn natürlich, dass das Oberverwaltungsgericht Bebauungsplan zum DOC für unwirksam erklärte. Wenngleich in der Urteilsbegründung gar nicht von Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Lebensqualität und Umwelt die Rede war, sondern von der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Bebauungsplanverfahren. Die hatte sich in den vergangenen Jahren geändert und wird nun, wie es Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke gestern auf einer Pressekonferenz im Rathaus andeutete, von den Richtern im Münster noch strenger gefasst, als es die Richter am Bundesverwaltungsgericht vorgegeben haben. Demnach darf der Bebauungsplan nicht einem Outlet-Center allein gewidmet sein, sondern nur zweien oder mehr. Dafür wäre im Lenneper Stadion und Umgebung gar kein Platz! Ganz angesehen davon, dass der Nachbar Wuppertal dagegen erst recht Sturm gelaufen wäre.
Kein Wunder also, dass die Praktiker im Gerichtssaal das Urteil als akademisch, wenn nicht gar absurd empfanden. Von der Möglichkeit der Revision in Leipzig wollen Stadt und Investor Gebrauch machen. Die Zitterpartie verlängert sich damit um mindestens zwei weitere Jahre. Wie sie enden wird? Unklar! Denn sollte der Revision stattgegeben werden, wird sich das OVG in Münster erstmals mit den Anträgen von Peter Kolfertz in der Sache selbst näher befassen müssen.
Fragt sich nur, warum die Münsteraner Richter für ihr formal begründetes Urteil so lange gebraucht haben. Es hätte schon im Oktober 2019 geschrieben sein können, also bevor sich die Rechtsprechung änderte.