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Bürgerversammlungen ohne Informationen zum Emissionsgutachten?

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Von Montag, 17. März, bis einschließlich Freitag, 11. April, sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der städtischen Baubehörde an der Ludwigstraße die Planentwürfe zum Bebauungsplan Nr. 657 und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einsehbar, beides Grundvoraussetzungen für den Bau eines Design er Outlet Centers in Lennep. Hierzu finden in dieser Woche zwei Informationsversammlungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt: Am morgigen Mittwoch, den 12. März, im Forum des Schulzentrums Hackenberg, Hackenberger Straße 105 a, und am Donnerstag, 13. März, im Vaßbendersaal der Ev. Stadtkirchengemeinde, Ambrosius-Vaßbender-Platz. Beginn dieser Veranstaltungen ist jeweils um 18 Uhr. Bereits ab 17 Uhr besteht die Möglichkeit, sich zu einzelnen Themenbereichen der Planungen zu informieren.

Informationen zum Emissionsgutachten (über Lärm, Feinstaub etc.) wird es allerdings wohl noch nicht geben. Wie die Ratsfraktionen von der Verwaltung erfuhren, liegt das Gutachten zwar inzwischen im Rathaus vor, müsse aber mit dem Gutachter noch abgestimmt werden. Das dürfte am Mittwoch und Donnerstag bei der Bürgerschaft für Verärgerung sorgen – und hat auch schon bei der Wählergemeinschaft W..R. und der Fraktion der Linken Kritik aufkommen lassen. Deren Vorsitzender Fritz Beinersdorf schrieb am 6. März an Oberbürgermeisterin Beate Wilding, sie möge der Fraktion der Linken doch bitte das „unbearbeitete“ Gutachten übersenden, damit die Fraktionsmitglieder darüber für den beiden Bürgerversammlungen beraten könnten. Auch wolle sich die Fraktion dann „mit externen Fachleuten über die Inhalte des Gutachtens auseinandersetzen“. Beinersdorf knüpfte damit an einen Brief vom 3. Februar an. Darin hatte er Wilding im Zusammenhang mit dem Verkehrsgutachten und der Auswirkungsanalyse zum DOC geschrieben: „Wenn, wie beim Gutachten PKF Faselt geschehen, in Form einer Synopse zu Aussagen des Gutachtens Stellung bezogen wird, ist dies zu akzeptieren. Ein redaktioneller Eingriff in ein Gutachten ist strikt abzulehnen.“ Dies gelte natürlich jetzt auch für das „Emissionsgutachten, so Beinersdorf.


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