Pressemitteilung der Agentur für Arbeit
In der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation will die Bundesregierung Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen mit dem Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern unterstützen. Das Programm soll motivieren, das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Dazu sollen Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung sowie Prüfungsvorbereitungslehrgänge gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz oder einer pandemiebedingten Kündigung geschaffen werden.
Bereits im Jahr 2020 war ein Rückgang an Ausbildungsverträgen feststellbar, der sich 2021 nicht weiter verstetigen oder gar erhöhen soll. Um die Zahl der Ausbildungsverträge zu stabilisieren, wurde das seit Anfang August 2020 bestehende Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" weiterentwickelt, um mehr Betriebe und Ausbildungsverträge in die Förderung einzubeziehen. Die Corona-Krise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden. Mit dem Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher ausbildende Betriebe. Alles Wissenswerte zum Thema finden Sie auf der Internetseite des BMBF:
https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
Die Förderungen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie können bei den Arbeitsagenturen beantragt werden. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Was hat sich verbessert?
- Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
- Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
- Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, ist verbessert worden. Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
- Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, wurden auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vollzogen; die Förderhöhe verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.
Seit Oktober 2020 wurden im Agenturbezirk bisher 214 Anträge zur Ausbildungsprämie bewilligt. Seit August 2020 besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zu beantragen. Es wurden seither 68 Anträge bewilligt.