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Sechs Antragsteller für Stärkung des Südbezirks

In relativ seltener Einmütigkeit haben die Ratsfraktionen und -gruppen von SPD, CDU, Grünen, FDP, Linken und W.i.R. zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 16. Juni den Antrag gestellt, die Verwaltung möge „Standorte für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Südbezirk und für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Rahmen der Grundversorgung der Stadtteile Bliedinghausen/Ehringhausen identifizieren, die Verfügbarkeit der betreffenden Flächen klären und mögliche Projektentwicklungs- und Betriebsgesellschaften wie auch kleinen lokalen Einzelhandel für die Realisierung dieser Märkte ansprechen“. Auf diese Weise möchten die Antragsteller „die Lücke in der Lebensmittel-Nahversorgung der Stadtteile Ehringhausen und Bliedinghausen schließen“ und den Stadtteil insgesamt durch Ansiedlung eines Lebensmittelmarkt stärken.

In der Antragsbegründung wird auf das derzeit gültige Einzelhandelskonzept vom 25. September 2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) Bezug genommen:  Das Konzept sei „eine verbindliche Grundlage für die Bauleitplanung und die Praxis der Baugenehmigung. Für Einzelhandel, Investoren sowie Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer besteht auf diese Weise ein verbindlicher Orientierungsrahmen, der Sicherheit für Planungen und Investitionen bietet. Bis heute ist es nicht erforderlich geworden, das Konzept fortzuschreiben, da sich die Datengrundlage nicht wesentlich geändert hat (Drs. 15/5287).“

Das Einzelhandelskonzept unterstütze die Entwicklung der städtischen Zentren und Nebenzentren und ziele damit auf die Sicherung und Stärkung einer ausgewogenen, zukunftsfähigen Nahversorgung in Remscheid: „In jedem Stadtbezirk sollen vielfältige, marktgerechte Warenangebote sichergestellt werden. Stadtbezirkszentren sollen in ihrer Versorgungsfunktion gestärkt und negative Auswirkungen auf die wohnortnahe Nahversorgung vermieden werden. Magnetbetrieben in einem Zentrum folgen spezialisierter Einzelhandel, aber auch Dienstleistungen und andere Nutzungen aus sozialen und kulturellen Bereichen nach. Mit dem Einzelhandelskonzept können gesamtstädtische, städtebauliche Zielsetzungen realisiert werden, ohne Konkurrenzschutz oder Marktprotektionismus zu betreiben.“ Gleichzeitig biete das Einzelhandelskonzept eine ausreichende Flexibilität, um auf örtliche Situationen und aktuelle Entwicklungen reagieren zu können (Drs. 16/0464). Hierfür sei die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandorts auf dem Hohenhagen ein Beispiel, so die Antragsteller.


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