Zur Sitzung des Hauptausschusses am 26. August hat die Verwaltung die Anfrage der der Linken vom 12. Juli nach den möglichen weiteren Vorgehen beim Projekt für ein Designer Outlet Center (DOC) in Lennep beantwortet.
Frage: Mit welchen zeitlichen und finanziellen Auswirkungen auf die DOCPlanung und den Bebauungsplan 657 müsste gerechnet werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG Münster bestätigt?
Antwort: Sollte das BVerwG das Urteil des OVG NRW vom 28.10.2020 wider Erwarten bestätigen, muss dann gemäß der getroffenen Vereinbarungen mit dem Investor über das weitere Vorgehen i.S. DOC Remscheid verhandelt werden. Spekulationen über zeitliche und finanzielle Auswirkungen dazu sind nicht sachgerecht und im Hinblick auf die evtl. Ergebnisse auch nicht zweckdienlich.
Frage: Gibt es einen Plan B für den Fall, dass der Bebauungsplan 657 dauerhaft unwirksam bleibt?
Antwort: Der Bebauungsplan Nr. 657 ist vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen, darauf aufbauend hat die Stadt Remscheid einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geschlossen. Sofern gerichtlich abschließend rechtskräftig entschieden werden sollte, dass der Bebauungsplan Nr. 657 mit seinen jetzigen städtebaulichen Festsetzungen unwirksam ist, muss der Rat der Stadt danach unter Beachtung der aktuellen Rahmenbedingungen und der bestehenden Verträge neu über die städtebauliche Entwicklung des Bebauungsplangebietes entscheiden.
Frage: Geht die Verwaltung davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG Münster zum Bebauungsplan 657 DOC aufhebt? Wenn ja, wieso?
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