Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Seit Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz dürfen Arbeitnehmende ihre Arbeitsstätte nur aufsuchen, wenn sie zuvor nachgewiesen haben, dass sie vollständig geimpft, genesen oder qualifiziert negativ getestet wurden. In diesem Zusammenhang tauchen nun auch in Remscheid vermehrt vermeintliche Negativ-Testzertifikate auf, die im Internet heruntergeladen werden können und bereits bundesweit aufgefallen sind. Die Stadt Remscheid macht darauf aufmerksam, dass diese Testzertifikate auf der Grundlage eines Onlinetests n i c h t dem Nachweis der 3G-Regel genügen. Sie werden vom Gesundheitsamt nicht als Nachweis akzeptiert und sind rechtlich unwirksam. Auch das Gesundheitsministerium NRW hat bereits darauf hingewiesen, dass videoüberwachte Selbsttests als Nachweis einer qualifizierten Negativtestung nicht ausreichen. Arbeitgeber:innen sind gut beraten, diese Zertifikate nicht anzuerkennen. Gleiches gilt selbstverständlich überall dort, wo ein 3G-Nachweis erforderlich ist.