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3G bei Beratungsgesprächen und Service

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Pressemitteilung der Stadtsparkasse Remscheid

Bei der Stadtsparkasse Remscheid gilt ab Mittwoch die 3G-Regel bei persönlichen  Beratungsgesprächen und Dienstleistungen an den Service-Points. „Der Schutz unserer  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Kundinnen und Kunden steht für uns an  oberster Stelle. Deshalb gilt ab Mittwoch in all unseren Räumlichkeiten die 3G-Regelung“,  sagt Thomas Wingenbach, Pressereferent der Stadtsparkasse Remscheid und fügt hinzu:  „Unsere SB-Bereiche können selbstverständlich weiterhin genutzt werden, wenn die bisher  geltenden Regeln eingehalten werden - also eine medizinische Maske getragen wird und  der übliche Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.“
Bei persönlichem Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss – zusätzlich zu  einer medizinischen Maske - der Impf- oder Genesenennachweis oder ein negatives  Testergebnis des Bürgertests mitgeführt werden, ein Selbsttest ist nicht ausreichend.  Selbstverständlich gelten schulpflichtige Kinder und Jugendliche aufgrund der  regelmäßigen Schultestungen als getestet.  „Wir gehen von dem Verständnis unserer Kundinnen und Kunden aus und werden die  Maßnahmen natürlich nur solange aufrecht halten, wie es die pandemische Lage erfordert“,  so Wingenbach.


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