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Neue Richtlinie zum Führen der Ausbildungsnachweise

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Pressemitteilung der Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid

Für rund 6500 Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis bei der Bergischen IHK eingetragen ist und die damit von ihr betreut werden, gelten ab 1. Januar 2022 neue Richtlinien zum Führen von Ausbildungsnachweisen. Ab Januar ist neu, dass die Ausbildungsnachweise täglich oder wöchentlich in einfacher Form (stichwortartig; circa eine DIN-A4-Seite pro Woche) von den Auszubildenden zu führen sind. Betriebe müssen den Auszubildenden die Gelegenheit geben, die Ausbildungsnachweise zu führen. Auch die Nachweishefte, Formblätter oder IT-Programme sollen die Betriebe kostenlos zur Verfügung stellen. Die Vorlagen für das Erstellen der Ausbildungsnachweise sowie die Richtlinien stehen auf www.bergische.ihk.de, unter der Dokumentennummer 3446340. „Die betrieblichen Ausbildungstätigkeiten und Berufsschulinhalte werden damit dokumentiert. Es ist ein wichtiges Dokument während der Ausbildung zumal es Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist“, erläutert Carmen Bartl-Zorn, IHK-Geschäftsführerin für Aus- und Weiterbildung.


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