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Lade-App für E-Autos vermeidet unnütze Anfahrten

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Auf Bitten der SPD-Fraktion hat die Verwaltung in einer Vorlage für die Bezirksvertretungen und die zuständigen Fachausschüsse des Rates noch einmal den Umgang mit den neuen Ladestationen für E-Autos ((„ChargePoint“) erläutert, von denen die EWR am Mittwoch vier in der PSR-Tiefgarage unter dem Rathausplatz vorgestellt hatten. Demnach ist zur Nutzung der neuen Stationen ein Handy (GMS Mobilfunkstandard) erforderlich, auf das eine spezielle App (für Android oder IOS) geladen sein muss. Über diese kann der Nutzer dann erfahren, welche Ladestandorten in seiner Umgebung gerade verfügbar sind und welche nicht (eventuell wegen einer Störung). Das erspart ihm unnütze Fahrten. Angezeigt werden ferner auch die Kosten für die Ladung in Ct/kWh an der jeweiligen Station. Eine Darstellung außerhalb der App (z.B. Geoportal) sei für die Nutzerinnen und Nutzer nicht praxisgerecht bzw. erforderlich, so die Verwaltung.

Eine weitere Anfrage der SPD zu Förderungsmöglichkeiten für neue Elektroladestationen hat die Verwaltung für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität beantwortet. Demnach sind seit 2018 „ viele verschiedene Programme zum Thema Ladeinfrastruktur mit großem Erfolg aufgelegt worden“. Dennoch sei eine flächendeckende Versorgung noch nicht erreicht, so dass davon auszugehen sei, „dass es auch in der Zukunft weitere spezifische Förderprogramme geben wird“. Oft würden die jeweiligen Förderprogramme „recht kurzfristig ausgegeben und recht schnell geschlossen“, was leider „nicht immer mit den Anforderungen an unternehmerische Investitionsentscheidungen“ korrespondiere.

Die Verwaltung weiter: „Besonders erfolgreich war die Förderung von Wallboxen im privaten Bereich, die Ende 2021 ausgelaufen ist.“ Ein großer Teil der von den Ländern aufgelegten Förderungen werde im Jahr 2022 kompensiert durch die Förderung von „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ durch den Bund. Diese Förderung könne über die KFW-Bank beantragt werden. Gefördert werden 900 € pro Ladepunkt oder max. 70Prozent der förderfähigen Kosten, zu den u.a. auch Erdarbeiten, Speicher und Anschlüsse gehören. Grundvoraussetzungen sind zum einen, dass Ökostrom eingesetzt wird, und zum anderen, dass die Maßnahme natürlich erst nach Antragsbewilligung beginnt. Pro Unternehmensstandort können max. 45.000 € beantragt werden. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Ladesäulen den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden.

Unternehmen im Sozial- und Gesundheitsbereich können im Rahmen des Programms „Erneuerbar Mobil“ Anträge vorerst bis zum 1. März 2022 stellen. Gefördert werden die Mehrkosten eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs als Pauschale mit max. 10.000 € und die Errichtung von Wallboxen bis 22 KW mit 1500 € oder einer Ladesäule bis zu 22 KW mit 2500 €. Arztpraxen sind vom Programm ausgenommen.


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