Mit dem Beschluss zur Sanierungssatzung wird der Rat der Stadt am Montag aller Voraussicht nach den Startschuss geben zu einer auf zehn bis maximal 15 Jahre angelegten Sanierungsmaßnahme in der Innenstadt dem Sanierungsgebiet Alleestraße. Das Projekt soll das bestehende Konzept zur Revitalisierung der Innenstadt ergänzen und für den Bereich der Alleestraße inkl. der rückwärtigen Bereiche neue Impulse setzen. Zwei externe Planungsbüros das Büro GUUT GmbH (Bochum) und das Büro Stadtraumkonzept GmbH (Dortmund) analysierten das Untersuchungsgebiet im Rahmen der vorgeschriebenen Vorbereitenden Untersuchungen seit Beginn des Jahres 2020 detailliert hinsichtlich bestehender Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken und befragten die Eigentümer.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen entwickelten die beiden beauftragten Planungsbüros drei erste Konzeptansätze für die zukünftige Alleestraße, so die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage. Die drei unterschiedlichen Ansätze konnten im Frühjahr 2020 aufgrund der einsetzenden Corona-Pandemie über eine Online- Beteiligungsplattform durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Remscheid bewertet werden. Zusätzlich wurden allgemeine Fragen zum gegenwärtigen Zustand der Alleestraße und der umliegenden Bereiche gestellt. Mithilfe dieser Rückmeldungen entstand ein Strukturkonzept, welches das konzeptionelle Fundament der späteren Rahmenplanung bildet. Es unterteilt die Alleestraße in die Bereiche Handel+, Wohnen+ und Freizeit+, wodurch mögliche Alternativen zur bislang vorherrschenden Nutzung durch den stationären Einzelhandel aufgezeigt werden sollen. Ebenfalls 2020 waren in einem Workshop mit zahlreichen die Sanierungsziele aufgestellt worden mit folgenden vier Zielkomplexen: Nutzungsmischung und Erdgeschossnutzung, Erscheinungsbild, Städtebau und Grünflächen, Verkehr und Erreichbarkeit sowie Wohnen und soziale Angebote. Das allgemeine übergeordneten Ziel: Schaffung einer attraktiven, lebenswerten und Gemeinwohl orientierten Remscheider Innenstadt.
Der Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Alleestraße kleineren inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen unterzogen liegt zur Ratssitzung am Montag vor, ebenso eine Würdigung aller während der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (von 21 Privatpersonen, vier Firmen oder Vereine sowie 22 Trägern öffentlicher Belange) durch die beauftragten Planungsbüros. Hinzu kommt eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie eine Dokumentation der Informationsveranstaltung vom 25. April speziell für Eigentümerinnen und Eigentümern von Objekten im zukünftigen Sanierungsgebiet. Damit erhielten die politischen Gremien somit nun alle Unterlagen in der aktuellsten Form vorgelegt, betont die Verwaltung in der Beschlussvorlage.
Stephan Gudewer von der Bochumer GUUT GmbH erläuterte am vergangenen Dienstag den Mitgliedern der Bezirksvertretung Alt-Remscheid die zu beschließende Sanierungssatzung. Sie kann den Hausbesitzern erhebliche steuerliche Erleichterungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnehmen verschaffen, verpflichtet sie bei andererseits aber auch v zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen an die Stadt, wenn infolge der Sanierung der Wert ihrer Grundstücke gestiegen ist, wovon auch der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Remscheid ausgeht. Diese Einnahmen sollen der Stadt die die Finanzierung und Durchführung der Sanierungsverfahrens erleichtern, zu dem Geplanter Grunderwerb und bodenordnende Maßnahmen durch die Gemeinde, auch Abbrüche, Bodenordnungen oder Neuerschließungen gehören dürften. Stadtplaner Gudewer empfahl den Kommunalpolitikern, das Konzept für die Alleestraße weiterzudenken zwecks dauerhafter Stabilisierung und zukunftsfähiger Weiterentwicklung der Remscheider Innenstadt, und das in Kooperation mit allen beteiligten Akteur*innen!