Die Antwort von Sozialdezernent Thomas Neuhaus auf eine Anfrage der CDU zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 10. August beginnt grundsätzlich: Aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ist gegenwärtig die haus- und fachärztliche Versorgung in Remscheid sichergestellt. Gleichzeitig ist auch auf die sehr gute, intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein / Kreisstelle Remscheid und dem Fachdienst Gesundheitswesen zu erwähnen. Insbesondere hat sich in der Vergangenheit der Informationsaustausch in der örtlichen Gesundheitskonferenz, die als gesetzliches Gremium der örtliche Koordinationsebene für die Abstimmung und Steuerung aller Gesundheitsangelegenheiten zuständig ist, als hilfreich erwiesen. Die gute Zusammenarbeit habe sich auch in der Corona-Krise bewährt. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, komme es aber auch darauf an, die Aufgaben/Zuständigkeiten der jeweiligen Akteure zu beachten:
- Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stellen die ambulanten medizinischen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sicher.
- Die KVNO Düsseldorf stellt als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 75 Abs. 1 und § 73 Abs. 2 SGB V die grundsätzliche flächendeckende ärztliche, psychotherapeutische und zahnärztliche Versorgung sicher.
- Dem Fachdienst Gesundheitswesen obliegen die Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Hier sind u.a. zu nennen: Kinder- und Jugendgesundheit, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und Umweltmedizin
Frage der CDU: Entspricht es den Tatsachen, dass in Lennep bis Ende dieses Jahres zwei weitere hausärztliche Praxen schließen werden? Ist der Verwaltung dies bekannt? Wenn ja: Wann hat die Verwaltung hiervon erfahren?
Antwort: Die Altersstruktur der in Remscheid tätigen Ärztinnen und Ärzte ist nicht explizit bekannt. Sofern Ärztinnen und Ärzte den Praxisbetrieb einstellen möchten, besteht nicht die Pflicht der Praxisbetreiber, dies der Verwaltung mitzuteilen. Die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Arztpraxen den Betrieb in absehbarerer Zeit einstellen. Auf Grund dieser möglichen Entwicklung wurde bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Projekts Komm-Doc Bemühungen unternommen, dass sich Ärztinnen und Ärzte in Remscheid niederlassen. Der Erfolg des Projektes blieb allerdings hinter den Erwartungen zurück.
In der Vergangenheit wurde die Problematik des möglichen Ärztemangels in Remscheid bereits im Ausschuss Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege und mit der Vorsitzenden der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein - Kreisstelle Remscheid - Dr. med. B. Stiel-Reifenrath thematisiert.
Aus gegebenem Anlass hat der Ausschuss ASGWP den Wunsch geäußert, dass eine verantwortliche Vertretung der KVNO Düsseldorf in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses ASGWP die Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung darstellt und für die Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Partien im Ausschuss zur Verfügung steht. Entsprechende Einladungen für die Ausschusssitzung am 31.08.2022 sind ausgesprochen worden. Zusagen der KV Nordrhein und der Vorsitzenden der Kreisstelle Remscheid sind erfolgt.
Frage der CDU: Wie soll die hausärztliche Versorgung in Lennep künftig sichergestellt werden?
Antwort: Da die Möglichkeit der Vergabe/Besetzung von Arztsitzen für die Verwaltung nicht besteht, ist diese Frage mit Vertretern der KV Nordrhein in der Sitzung des Sozialausschusses am 31. August zu erörtern.
Frage der CDU: Wie ist die Situation in den übrigen Praxen in Lennep? Geraten die dortigen Ärzte und Mitarbeiterinnen an ihre gesundheitlichen Grenzen und an ihre Kapazitätsgrenzen? Gibt es hierzu Informationen bzw. Rückmeldungen an die Verwaltung? Müssen Patientinnen und Patienten notgedrungen abgewiesen werden, weil die übrigen Praxen überlaufen?
Antwort: Die personelle Situation in den Arztpraxen in Lennep ist nicht bekannt. Inwieweit diesbezügliche Informationen bei der KV Nordrhein vorliegen, kann nicht beurteilt werden.
Frage der CDU: Mit welchem Konzept will die Verwaltung gegen diesen Missstand vorgehen?
Antwort: Grundlegend haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern und zu verbessern. Dies geschieht auf der Grundlage der Bedarfsplanung. Sie legt fest, wie viele Ärzte einer bestimmten Fachrichtung für die optimale Versorgung einer Region notwendig sind. Das Ziel der Bedarfsplanung besteht darin, in bestimmten Regionen eine Über- oder Unterversorgung mit ärztlichen Leistungen zu verhindern. Inwieweit eine stadtteilbezogene Bedarfsplanung erstellt wird, entzieht sich der hiesigen Kenntnis und wird von Vertretern der KVNO in der vorgenannten Sitzung des Ausschusses ASGWP zu beantworten sein. Insgesamt kann gesagt werden, dass der vorgenannte Versorgungsauftrag in der Zuständigkeit der KV liegt. Die Verwaltung hat letztendlich keine Möglichkeit steuernd auf die ärztliche Versorgung in bestimmten Stadtteilen einzuwirken.