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Die Reform von WohngeldPlus hat ihre Tücken

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„Befristungen entfallen, 14 Planstellen kommen hinzu“, kündigte der Waterbölles am. Oktober an. Durch das zusätzliche Personal im Fachdienst 2.50 soll die höhere Auszahlung von Wohngeld und Heizkostenzuschüssen nach dem WohngeldPlus- und 2. Heizkostenzuschussgesetz sichergestellt werden. Das „Team Wohngeld“ verfügte damals lediglich über 6,6 Personalstellen. Die künftigen Fallzahlen würden sich auf ca. das Dreifache belaufen, weshalb sich rein rechnerisch ein Stellenplansoll von insgesamt 19,8 Vollzeitstellen ergebe, teilte die Verwaltung im Oktober mit. Zur Ratssitzung am 22. Dezember hat sie nun weitere Informationen folgen lassen, verbunden mit Kritik an der Planung der Landesregierung. Zitat: „Der zu erwartenden Antragsflut wird durch Bereitstellung zusätzlichen Personals begegnet. Der Rat der Stadt hat dem durch die Einrichtung von insgesamt 13,7 Personalstellen Rechnung getragen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens konnten die Stellen besetzt werden. (…) . Fünf werden mit Auszubildenden besetzt. Im Übrigen erfolgen externe Einstellungen. Die tatsächliche Stellenbesetzung wird voraussichtlich zum 1.3.2023 größtenteils abgeschlossen sein. (…) Für ein zusätzliches Großraumbüro sind Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude Haddenbacher Str. 38-42 vorgesehen. Ein konkreter Termin für den Bezug der Räumlichkeiten steht noch nicht fest.“

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrensseien Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands „weitestgehend nicht aufgegriffen worden“, bemängelt die Verwaltung. „Im Gegenteil: Der einheitlich zu verwendende Antragsvordruck ist von vier auf elf Seiten ausgeweitet worden. Zudem müssen alle wesentlichen Informationen auch für die Zahlung von Vorschüssen vorliegen (§ 26a WoGG-E), was eher für eine weitere Verkomplizierung, denn für eine Verfahrensbeschleunigung sorgt.“

Die Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngelds erfolgt zentral über das Land NRW. Das Fachverfahren wird derzeit durch den Landesdienst IT.NRW programmiert. Aber: „Es wird voraussichtlich erst bis zum 1.April 2023 zur Verfügung stehen“, wie es in der Vorlage der Verwaltung heißt. Des Weiteren werde es eine IT-Übergangslösung geben, „die die Verwaltung zu doppelter Fallbearbeitung im Programm zwingt, ansonsten sind keine Vorschüsse möglich“. Und Versuche mit dem Proberechner im Portal der Wohngeldstellen hätten ein schlechtes Ergebnis erbracht: „Es gibt 54 Seiten Erläuterungen, aber die Bezeichnungen der einzelnen Felder (z.B., ob beim Einkommen Brutto- oder Nettowerte zu nehmen wären) waren nicht klar definiert. Ob es da noch vor Veröffentlichung zu Verbesserungen kommt, wird man sehen.“<
Inzwischen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Wohngeldrechner angekündigt , ferner Bausteine für die städtische Homepage (deutsch, einfache Sprache, Übersetzungen) zu Wohngeld+ und Heizkostenzuschuss II, zudem Unterstützung bei der Ermittlung der Vorschusshöhe durch einen Excel-Proberechner. Aber das vor Ort vorgehaltene Bearbeitungsprogramm, für das ein Update eingespielt wurde, führte weiterhin zu fehlerhaften Berechnungen. Zitat: „Im Klartext bedeutet das, dass sich Auszahlung von WohngeldPlus–Leistungen erheblich verzögern und in der ersten Phase chaotisch gestalten wird. Ein nach neuer Rechtslage einigermaßen reibungslos funktionierendes ‚Massengeschäft‘ wird voraussichtlich erst im Sommer / Herbst 2023 zu erwarten sein."


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