Am Donnerstag, 20. März, dokumentierte der Waterbölles den Offenen Brief, den der Heimatbund Lüttringhausen zum ALDI-Neubau in Lüttringhausen an Oberbürgermeisterin Beate Wilding geschrieben hatte. Inzwischen liegt nicht nur deren Antwort vor, sondern auch die postwendende Reaktion des Heimatbundes.
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Stadt Remscheid
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Maar,
zu den von Ihnen in Ihrem Offenen Brief gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Es ist zutreffend, dass im Rahmen der Baugenehmigung für den Neubau eines Lebensmitteldiscounters auch die Erschließung des Bauvorhabens über das dem Investor gehörende Grundstück an der Kreuzbergstraße genehmigt wurde. (...) Nach aktueller Rechtsprechung (...) beinhaltet das Erfordernis der gesicherten Erschließung. ... dass die Nutzung des Bauvorhabens sowohl für die Nutzer als auch für die Allgemeinheit ohne negative Folgen / Auswirkungen geschehen kann. Hierbei wird ... der hinreichende Anschluss eines Bauvorhabens an das öffentliche Straßennetz subsummiert. (...) Insbesondere dann, wenn es sich um Vorhaben mit ... erhöhten Anforderungen handelt, wie ein hohes Verkehrsaufkommen, welches unzweifelhaft mit einem Einzelhandelsbetrieb, respektive eines Lebensmitteldiscounters einhergeht. Dieser muss zwangsläufig in Hinblick auf seine Anbindung weitestgehend störungsfrei, also ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ohne einseitige Belastung einzelner Vorhabenbetroffener (hier speziell der Anrainer), abgewickelt werden können.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden alle diese o.a. Aspekte durch die jeweils zuständigen Fachdienststellen der Stadt Remscheid beleuchtet und innerhalb der Bauaktenkonferenz der Stadt Remscheid diskutiert und bewertet. Entsprechende Anregungen, Auflagen und Stellungnahmen der zuständigen Fachdienststellen fanden Eingang in die Baugenehmigung. Die Bezirksvertretungen (sind) zwar zuständig für die Wahrung und Gestaltung des Ortsbildes in ihren Stadtbezirken, ausgenommen hiervon sind allerdings Angelegenheiten, die dem Bauordnungsrecht oder Bauplanungsrecht unterliegen. Lediglich bei Vorhaben, die besondere städtebauliche Bedeutung haben oder die sich im Einzelfall in besonderer Weise auf ihr unmittelbares Umfeld auswirken können, sind die Bezirksvertretungen frühzeitig vor der Entscheidung der Verwaltung zu informieren.
Dieser Informationspflicht ist die Verwaltung in den Sitzungen der Bezirksvertretung Lüttringhausen ...nachgekommen. (...) In der Sitzung der BV Lüttringhausen vom 30. Januar .2013 wurde diese ... über die Zurücksteilung eines Vorbescheides (hier: Bauvorhaben Kreuzberstraße 14 zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters) unterrichtet. Der in der Vorlage enthaltene Lageplan zeigt dabei die im Rahmen der planungsrechtlichen Voranfrage der Verwaltung vorliegende zukünftige geplante zweiseitige Erschließung von der Schul- und Kreuzbergstraße. (...) Die Bezirksvertretung Lüttringhausen wurde ... am 19. September 2013 ... durch den Leiter des Fachdienstes Bauen, Vermessung, Kataster... über die zur Genehmigung anstehende Baugenehmigung, inklusive der geplanten und genehmigungsfähigen Erschließung des Vorhabens auf der Grundlage der der Bauverwaltung vorliegenden Planzeichnungen unterrichtet. Die hierbei geäußerten Bedenken und Anregungen durch die anwesenden Mitglieder der Bezirksvertretung sollten und wurden in dem für Freitag den 20. September 2013 terminierten Gespräch mit dem Investor, seinem ausführenden Architekten und seinem Rechtsbeistand noch einmal diskutiert, führten aber zu keiner Änderung der vorliegenden genehmigungsfähigen Planung. (...) Aufgrund der ... Sachverhalte kann ich Ihre ...Vermutung, dass die Bezirksvertretung Lüttringhausen in dieser Angelegenheit im Rahmen der ihr zustehenden Rechte übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde," nicht erkennen und gehe davon aus, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wilding, Oberbürgermeisterin
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Heimatbund Lüttringhausen
Sehr geehrte Frau Wilding,
der Inhalt Ihres Schreibens, und hier insbesondere die Ausführungen über die geplante Zu- und Abfahrt des im Bau befindlichen Aldi-Marktes im Bereich der Kreuzbergstraße, können uns in keiner Weise überzeugen. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass es versäumt wurde, mit einer nach dem Landesstraßen- und Wegegesetz möglichen rechtlichen Begründung die Erschließung über das dem Investor gehörende Grund-stück an der Kreuzbergstraße zu untersagen. § 20 (7) Straßenanlieger, Zufahrten, Zugänge des Landesstraßen- und Wegegesetzes für Nordrhein-Westfalen lautet wie folgt: Soweit es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert, kann die Straßenbaubehörde (Stadt Remscheid) nach Anhörung der Betroffenen anordnen, dass Zufahrten oder Zugänge geändert oder verlegt oder, wenn das Grundstück eine anderweitige ausreichende Verbindung zu dem öffentlichen Straßennetz besitzt, geschlossen werden. Mit geschlossen werden ist logischer Weise auch nicht genehmigt werden gemeint.
Da von Anfang an durch den Investor geplant war, den neuen Aldi-Markt auch von der Schulstraße aus zu erschließen, war eine anderweitige ausreichende Verbindung (Erschließung) zum öffentlichen Straßennetz gegeben. Damit war auch das Erfordernis nach § 4 (1) Bauordnung NW erfüllt, nach der eine Baugenehmigung nur dann erteilt werden kann, wenn die Erschließung des Bauvorhabens gesichert ist. Die zusätzliche Anbindung des Aldi-Marktes an die Kreuzbergstraße gefährdet in einem hohen Maße die vom Gesetzgeber angesprochene Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in diesem Bereich. Diese Tatsache ist auch vielfach von der ortskundigen Bezirksvertretung Lüttringhausen und in der öffentlichen Diskussion angesprochen worden.
Auch Sie selber stellen in Ihrem Schreiben fest, dass der Anschluss des Bauvorhabens zwangsläufig in Hinblick auf seine Anbindung weitestgehend störungsfrei, also ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer abgewickelt werden muss. In der Abwägung zwischen den Interessen des Investors und den Interessen der Öffentlichkeit hätte zweifellos zu Gunsten der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs entschieden werden müssen. Da die Schulstraße nicht eine stille Nebenstraße, sondern schon seit langem eine Hauptverbindung zwischen dem Knoten Eisernstein, dem Einkaufszentrum Schützenplatz und dem Wohngebiet Klausen/Dörrenberg darstellt, sind auch keine Nachteile für den Investor erkennbar, wenn sein Grundstück ausschließlich über die Schulstraße an das Straßennetz angebunden worden wäre. Eine Fußwegeverbindung zur Kreuzbergstraße (Bushaltestellen Rathaus) hätte diese Anbindung ergänzen können. Umso mehr erstaunt es, dass entgegen Ihren eigenen Feststellungen über die Baugenehmigung die Erschließung des Bauvorhabens im Bereich der Kreuzbergstraße durch Sie genehmigt wurde und die Öffentlichkeit und die Bezirksvertretung vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.
In Ihrem Schreiben teilen Sie auch mit, dass keinerlei Änderungen an den Standorten der bestehenden Bushaltestellen (im Bereich der Zu- und Abfahrt des Aldi-Marktes an der Kreuzbergstraße) genehmigt wurden. Diese Nichtgenehmigung, die von der Bezirksvertretung im Sinne der Öffentlichkeit per Beschluss vorgegeben wurde, wird Dank Ihrer Genehmigung zur Anbindung von Aldi an die Kreuzbergstraße dazu führen, dass Linienbusse vielfach die Zu- und Abfahrt zum Aldi-Markt an der Kreuzbergstraße blockieren werden. Dies wird, neben den heute schon vielfach anzutreffenden gefährlichen Verkehrszuständen am Rathaus, einen erheblichen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der auch von Ihnen ge-forderten störungsfreien Anbindung des neuen Discounters mit seinen über 100 Parkplätzen darstellen.
Im Übrigen ist die von der Verwaltung entwickelte Vorstellung, die Bushaltestelle am Rathaus im Sinne einer freien Zufahrt zum Discounter aufzusplittern und dabei auch noch öffentliche Parkplätze im Straßenraum aufzugeben, unzumutbar. Es kann ja wohl nicht sein, dass+ öffentlicher Parkraum aufgegeben wird und Fahrgäste der Stadtwerke an der zentralen Haltestelle Rathaus Lüttringhausen auf der Suche nach der richtigen Haltestelle durch die Gegend irren, nur damit der Parkplatz von Aldi ungehindert angefahren werden kann.
Wir bitten um Überprüfung, welche Möglichkeiten bestehen, die aus unserer Sicht nach dem Landesstraßen-und Wegegesetz fehlerhafte Genehmigung der Aldi-Zufahrt Kreuzbergstraße rückgängig zu machen. Auf Ihre Antwort sind wir gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Maar, Vorsitzender des Heimatbundes Lüttringhausen
"Der Antwortbrief der Stadt und die Reaktion des Heimatbundes" vollständig lesen