Quantcast
Channel: Waterbölles - Wirtschaft
Viewing all articles
Browse latest Browse all 4835

Bei Streit um Swap-Geschäfte sind Gerichtskosten fällig

$
0
0

„Im Streit mit WestLB-Nachfolger geht es jetzt ‚um die ganze Wurst‘“, titlte der Waterbölles am 6. Februar 2013, nachdem der Rat der Stadt grünes Licht gegeben hatte für eine Klage der Stadt Remscheid gegen die WestLB-Nachfolgerin Portigon vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen der Zinsswap-Geschäfte, zu denen die WestLB der Stadt geraten und die später zu einem Verlust von 20,1 Millionen Euro geführt hatten. Zugleich stimmte der Rat damals einer Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von zwei Millionen € im Etat 2012 zu. Seitdem schwelt der Prozess so vor sich hin. Fest steht lediglich, dass die Stadt mit dieser Rückstellung nicht auskommen wird. Sie muss diesen Etatposten im Jahresabschluss 2013 185.718 € erhöhen. Das steht in einer Beschlussvorlage der Verwaltung zur morgigen Ratssitzung. Und daran geht kein Weg für die Politik vorbei. Denn das Oberverwaltungsgericht hat die Stadt am 14. April zur Zahlung von Gerichtskosten in eben dieser Höhe verurteilt. Das Gericht hobt damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April auf, das den Standpunkt der Stadt bestätigt hatte, dass die Stadt als öffentlich rechtliche Körperschaft gegenüber der Gerichtskasse Düsseldorf von Gerichtskosten befreit sei. Das Oberverwaltungsgericht hob diesen Beschluss nach Beschwerde der Gerichtskasse auf. Begründung: Die Befreiung von den Gerichtskosten gelte nur in Rechtsstreitigkeiten, bei denen es n i c h t um wirtschaftliche Betätigung gehe, wie sie „ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte. Das ist hinsichtlich der von der Klägerin (Stadt) getätigten Zinsswap-Geschäfte der Fall.“ Gegen diese Entscheidung hat da OLG keinen weiteren Rechtsweg zugelassen. 


Viewing all articles
Browse latest Browse all 4835