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Streit mit WestLB-Nachfolger geht es jetzt um die ganze Wurst, titlte
der Waterbölles am 6. Februar 2013, nachdem der Rat der Stadt grünes Licht
gegeben hatte für eine Klage der Stadt Remscheid gegen die WestLB-Nachfolgerin
Portigon vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen der Zinsswap-Geschäfte,
zu denen die WestLB der Stadt geraten und die später zu einem Verlust von 20,1
Millionen Euro geführt hatten. Zugleich stimmte der Rat damals einer
Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von zwei Millionen im Etat 2012 zu. Seitdem schwelt der Prozess so vor sich
hin. Fest steht lediglich, dass die Stadt mit dieser Rückstellung nicht
auskommen wird. Sie muss diesen Etatposten im Jahresabschluss 2013 185.718 erhöhen.
Das steht in einer Beschlussvorlage der Verwaltung zur morgigen Ratssitzung. Und
daran geht kein Weg für die Politik vorbei. Denn das Oberverwaltungsgericht hat
die Stadt am 14. April zur Zahlung von Gerichtskosten in eben dieser Höhe
verurteilt. Das Gericht hobt damit eine Entscheidung des Landgerichts
Düsseldorf vom 2. April auf, das den Standpunkt der Stadt bestätigt hatte, dass
die Stadt als öffentlich rechtliche Körperschaft gegenüber der Gerichtskasse
Düsseldorf von Gerichtskosten befreit sei. Das Oberverwaltungsgericht hob
diesen Beschluss nach Beschwerde der Gerichtskasse auf. Begründung: Die Befreiung
von den Gerichtskosten gelte nur in Rechtsstreitigkeiten, bei denen es n i c h
t um wirtschaftliche Betätigung gehe, wie sie ihrer Art nach auch von einem
Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte. Das ist
hinsichtlich der von der Klägerin (Stadt) getätigten Zinsswap-Geschäfte der
Fall. Gegen diese Entscheidung hat da OLG keinen weiteren Rechtsweg
zugelassen.
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Bei Streit um Swap-Geschäfte sind Gerichtskosten fällig
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