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Aus für Hundeschule "dogcoaching" an der Baisieper Straße

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Vor etwa vier Jahren verpachtete ein Remscheider Landwirt die Wiese an der Baisieper Straße, auf der er bis dahin Kühe hatte weiden lassen, an Andreas Wirth. Der ist Inhaber der Hundeschule „dogcoaching“ und hatte schon lange nach einem Übungsplatz gesucht. Bis 2008 hatte er über zehn Jahre hinweg als Diensthundeführer viel Erfahrung im Umgang mit Hunden verschiedener Rassen gesammelt sowie durch fortlaufende Weiterbildung in der Hundeerziehung und in den Vereinen, in denen er Hunde selbst trainierte. Inzwischen hat Andreas Wirth einen festen Stamm von Hundefreunden, die bei ihm mit ihren Vierbeinern gern in die Schule gehen.

Dass das „Gassigehen“ schon erledigt ist, bevor die Hunde auf die Übungswiese laufen – eine Selbstverständlichkeit. Dass unterscheidet die Hundebesitzer vom Landwirt: Hundehalter können Einfluss darauf nehmen, wann und wo ihr Tier sein Geschäft verrichtet. Das können Landwirte bei Kühen nicht. Die lassen laufen, wann immer ihnen danach ist. Man sollte also meinen, mit dem „Auszug“ der Kühe und dem „Einzug“ der Hunde habe sich die Optik der Wiese verbessert und alle könnten zufrieden sein. Stimmt wohl auch, läge die Wiese nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Hundeschule erst dann auf einer früheren Kuhweide eröffnet werden kann, nachdem die zuständige Gemeinde auf Antrag die landschaftlich genutzte Fläche für eine gewerbliche Nutzung freigegeben hat.

Drei Jahre lang ging für Andreas Wirth alles gut. Vielleicht dachte er sich ja „Wo klein Kläger, da kein Richter“. Doch dann flatterte ihm eine Verfügung der Stadt Remscheid ins Haus, wonach er die Wiese für das Training von Hunden nicht mehr benutzen darf. Wirth: „Dabei hatten wir ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn!“ Aber: Eine derartige gewerbliche Nutzung sei in einem Landschaftsschutzgebiet gesetzlich verboten, war der Unteren Landschaftsschutzbehörde eingefallen. Seitdem verabreden sich der Hundelehrer und seine Kunden zu gemeinsamen Spaziergängen und trainieren die Vierbeiner mal hier und mal da.

Dass dies kein Dauerzustand werden darf, weiß auch Andreas Wirth. Bei der Suche nach einem neuen Hundeplatz ist er „für jede Hilfe sehr dankbar!“ Ideal wäre ein etwa 1.000 Quadratmeter großes Grundstück, auf dem – mit Genehmigung der Stadt, versteht sich - ein Clubhaus errichtet oder ein Bauwagen abgestellt werden dürfte. Eine Wiese in einem Mischgebiet wäre schön, jedenfalls alles, nur kein Gelände in einem Landschaftsschutzgebiet.

Zur Gesetzeslage: In Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde, ohne sie anzuleinen, nicht frei laufen gelassen werden. Einwand der Hundebesitzer: Es gäbe auch 30 Meter lange Hundeleinen („auf Rolle“). Nach §67 des Bundesnaturschutzgesetzes kann die Untere Landschaftsbehörde zwar eine Befreiung von den Verbotsvorschriften erteilen, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig erscheint und die Abweichung mit dem Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Aber die Gleichbehandlung von Kühen und Hunden sieht das Gesetz nun mal nicht vor.


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