Pressemitteilung der IHK
Bergische Unternehmen sollten große Sorgfalt in ihren Geschäften mit
Russland walten lassen, sagt Hugo B. Sattler, Geschäftsführer International
bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Wuppertal-Solingen-Remscheid. Es
bestehen explizite Ein- und Ausfuhrverbote für alle Güter, die in der deutschen
Ausfuhrliste Teil IA enthalten sind. Auch für Waren mit doppeltem
Verwendungszweck, so genannte Dual-Use-Güter, die in der entsprechenden
EG-Verordnung gelistet sind, besteht ein generelles Ausfuhrverbot, erklärt
Sattler. Genehmigungsfähig sind Ausrüstungsgüter, Ersatzteile und Technik, die
im Zusammenhang mit der Erdölförderung stehen. Hier muss ein Export vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt werden. Grundsätzlich
nicht genehmigungsfähig sind Güter zur Ölförderung in der Tiefsee, zur
arktischen Ölförderung sowie Schieferölförderung. Gelder und wirtschaftliche
Ressourcen dürfen nicht an Personen geliefert werden, die auf Sanktionslisten
aufgeführt sind, so IHK-Experte Sattler. Unternehmen sind gehalten, alle am
Geschäft beteiligten Parteien entsprechend zu prüfen. Bislang konzentrierten
sich die von der EU erlassenen Sanktionen gegen die Russische Föderation auf
das Aussetzen politischer Gespräche. Hinzu kamen Einreiseverbote und das
Einfrieren ausländischer Konten russischer und ukrainischer Führungspersonen.
Nun einigten sich die 28 EU-Staaten auf ein Maßnahmenpaket von Wirtschafts- und
Finanzsanktionen, das auch die deutsche Wirtschaft stark trifft. Betroffen ist
der Bankensektor, aber auch die bereits erwähnten Ausfuhrverbote im Bereich
Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter sowie Güter der Erdölförderung gehören zum
Maßnahmenpaket. Details bietet ein Merkblatt auf den Internetseiten der Bergischen
IHK unter der Dokumenten-Nr. 92462.