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ALDI-Filiale bleibt auf dem Hohenhagen und soll größer werden

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Lange Zeit hielt sich hartnäckig das Gerücht, die ALDI-Filiale an der Hohenhagener Straße solle zur Unterführung an der Haddenbacher Straße umziehen - auf das Gelände eines Autohauses. Das Neubaugebiet auf dem Hohenhagen („Am Alten Flugplatz“) ohne Einzelhandelsangebot? Schwer vorstellbar. Ein Glück, dass sich das Gerücht inzwischen als falsch herausgestellt hat. Die Filiale soll im Gegenteil ausgebaut werden. Das geht aus einer Vorlage der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 7. Januar hervor, in der eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 478 – Gebiet Hohenhagener Straße, östlich Otto-Lilienthal-Weg – begründet wird. Zitat: “Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, den vorhandenen Nahversorgungsstandort in Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Remscheid zu sichern und zu entwickeln sowie den heutigen Schotterplatz südlich der Wohngebäude für private und öffentliche Stellplätze zu überplanen.“

Der Nahversorgungsstandort sei ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung des Wohngebiets Am Alten Flugplatz gewesen - fußläufig erreichbare Nahversorgung -, heißt es in der Vorlage. Aber: „Der Bestand dieses Nahversorgers ist gefährdet, weil er nicht den heutigen Ansprüchen an die Verkaufsfläche und Warenpräsentation genügt.“ Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 478 lasse „kaum noch Erweiterungen“ zu, da „in dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet nur Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² zulässig sind“. Die Festsetzung eines Sondergebiets nach § 11 Baunutzungsverordnung soll das Problem beheben. Danach wäre an dem Standort „auch großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten in verträglichem Umfang“ möglich. Die Verwaltung: „So eine Verkaufsflächenerweiterung entspricht grundsätzlich den Zielen des kommunalen Einzelhandelskonzepts, nach denen das Nahversorgungsangebot in städtebaulich integrierten Lagen gesichert und weiterentwickelt werden soll. Die genaue Größe der möglichen Verkaufsflächen wird im Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Einzelhandelskonzepts ermittelt. Die hierzu notwendige Baufläche soll durch eine Erweiterung der Baugrenzen bereitgestellt werden.

Eine Vergrößerung der Verkaufsfläche geht zu Lasten der Stellplatzfläche. Um ein ausreichendes Stellplatzangebot zu sichern, will die Stadt als Ersatzfläche einen Teil der städtischen Fläche zwischen den Mehrfamilienhäusern und der Sophie-Scholl-Gesamtschule (Foto) zur Verfügung stellen. Außerdem sollen auf dieser Fläche auch öffentliche Parkplätze entstehen, um den gestiegenen Bedarf im Entwicklungsgebiet Hohenhagen zu decken. Es habe sich gezeigt, „dass insbesondere die zuletzt entstandenen Senioreneinrichtungen (Waterbölles:  „Diakoniecentrum Hohenhagen“) ... einen großen Bedarf z.B. für Besucher haben.“

Und wer zahlt die Änderung des Bebauungsplans? Aldi? Nein, die Stadt! Zitat: „Die Vergleichskosten für das Planverfahren ... belaufen sich auf rund 10.000 €, eventuell kommt noch ein externes Schallgutachten hinzu. Die Kosten sind durch die Stadt Remscheid zu tragen, weil die betroffenen Grundstücke in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme liegen und mit der Standortsicherung der Nahversorgung ein Ziel des städtischen Einzelhandelskonzepts umgesetzt wird.“


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