Lange Zeit hielt
sich hartnäckig das Gerücht, die ALDI-Filiale an der Hohenhagener Straße solle
zur Unterführung an der Haddenbacher Straße umziehen - auf das Gelände eines
Autohauses. Das Neubaugebiet auf dem Hohenhagen (Am
Alten Flugplatz) ohne Einzelhandelsangebot?
Schwer vorstellbar. Ein Glück, dass sich das Gerücht inzwischen als falsch
herausgestellt hat. Die Filiale soll im Gegenteil ausgebaut werden. Das geht
aus einer Vorlage der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 7.
Januar hervor, in der eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans
Nr. 478 Gebiet Hohenhagener Straße, östlich Otto-Lilienthal-Weg begründet
wird. Zitat: Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, den vorhandenen
Nahversorgungsstandort in Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept der
Stadt Remscheid zu sichern und zu entwickeln sowie den heutigen Schotterplatz
südlich der Wohngebäude für private und öffentliche Stellplätze zu überplanen.
Der Nahversorgungsstandort sei ein wichtiges Ziel bei der
Entwicklung des Wohngebiets Am Alten Flugplatz gewesen - fußläufig erreichbare
Nahversorgung -, heißt es in der Vorlage. Aber: Der Bestand dieses Nahversorgers
ist gefährdet, weil er nicht den heutigen Ansprüchen an die Verkaufsfläche und
Warenpräsentation genügt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 478 lasse kaum
noch Erweiterungen zu, da in dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet nur
Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² zulässig sind. Die Festsetzung
eines Sondergebiets nach § 11 Baunutzungsverordnung soll das Problem beheben. Danach
wäre an dem Standort auch großflächiger Einzelhandel mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten in verträglichem Umfang möglich. Die
Verwaltung: So eine Verkaufsflächenerweiterung entspricht grundsätzlich den
Zielen des kommunalen Einzelhandelskonzepts, nach denen das
Nahversorgungsangebot in städtebaulich integrierten Lagen gesichert und
weiterentwickelt werden soll. Die genaue Größe der möglichen Verkaufsflächen
wird im Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Einzelhandelskonzepts
ermittelt. Die hierzu notwendige Baufläche soll durch eine Erweiterung der
Baugrenzen bereitgestellt werden.

Und wer zahlt die Änderung des Bebauungsplans?
Aldi? Nein, die Stadt! Zitat: Die Vergleichskosten für das Planverfahren ...
belaufen sich auf rund 10.000 , eventuell kommt noch ein externes
Schallgutachten hinzu. Die Kosten sind durch die Stadt Remscheid zu tragen,
weil die betroffenen Grundstücke in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
liegen und mit der Standortsicherung der Nahversorgung ein Ziel des städtischen
Einzelhandelskonzepts umgesetzt wird.