Mit Datum vom 21. Januar hat die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Alleestraße e.V. bei der Stadt Remscheid den Antrag auf satzungsgemäße Festlegung einer solchen für den Bereich der Alleestraße gestellt. Das Schreiben trägt die Unterschrift des 1. Vorsitzenden Jochen Rohr und des 2. Vorsitzenden Jörg Oesreich. Zitat: Die Aufgabe, die Remscheider Innenstadt für Kunden und Besucher anziehend und attraktiv zu gestalten, stellt angesichts des starken Wettbewerbsumfelds eine besondere Herausforderung dar. Unsere Innenstadt benötigt frische Impulse! Wir wollen daher ... für eine positive Entwicklung unseres Standorts eintreten. Und das soll gemeinsam mit der Stadt Remscheid geschehen. Ihr obliegt nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften NRW (ISGG NRW) die Aufgabe, das vorgelegte Maßnahmen- und Finanzierungskonzept mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Budget von insgesamt 398.000 Euro zur Satzung zu erheben. Das wiederum versetzt die ISG in die Lage, nicht nur die Mitglieder unter den Immobilienbesitzern der Alleestraße, sondern aller Eigentümer an den Kosten zu beteiligen.
Der Politik hat die Verwaltung inzwischen empfohlen, den Antrag der ISK anzunehmen. Das ... Maßnahmenkonzept entspricht den Zielen der Innenstadtentwicklung und ergänzt die Maßnahmen des kommunalen Konzeptes zur Revitalisierung der Innenstadt Remscheid 2020, heißt es in der Beschlussvorlage, mit der sich als erstes Gremium am morgigen Dienstag die Bezirksvertretung Alt-Remscheid beschäftigen wird. Vom Haupt- und Finanzausschuss erwartet die Verwaltung letztlich den Auftrag, das Verfahren zur Aufstellung der Satzung für die ISG einzuleiten und dies öffentlich bekannt zu machen.
Innenstädtische Einzelhandelslagen müssen sich seit einigen Jahren verstärkt im interkommunalen Handelswettbewerb behaupten. Gleichzeitig verlieren sie Umsatzanteile an den wachsenden Internethandel. Dieser doppelten Herausforderung kann häufig mit den Mitteln der klassischen Werbegemeinschaften nicht mehr adäquat begegnet werden. Daher rücken seit Mitte des letzten Jahrzehnts die innerstädtischen Hauseigentümer als strategische Partner in den Mittelpunkt der Diskussion um die Zukunft der Innenstädte. Im Rahmen von (freiwilligen und gesetzlichen) Immobilien- und Standortgemeinschaften sind sie allein in NRW an über 50 Standorten an der privaten Standortentwicklung beteiligt, heißt es in der Vorlage.
Um diese Initiativen zur Aufwertung ihres Immobilien- und Geschäftsumfelds zu stützen, habe das Land NRW 2008 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte zu einer Mitfinanzierung von standortbezogenen Maßnahmen in Ergänzung zu den Aufgaben der Gemeinde zu verpflichten. Ziel des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) sei es, die Handlungsfähigkeit der handelnden Akteure zu stärken und durch eine für alle verbindliche Kostenumlage Finanzierungsgerechtigkeit zu schaffen. Voraussetzung für eine ISG auf gesetzlicher Grundlage sei die Aufstellung eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes (z.B. mit Lichtgestaltungen im öffentlichen Raum, Maßnahmen zur Steigerung der Sauberkeit, Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen). Die Maßnahmen der ISG Alleestraße zielten darauf, so die Verwaltung, den Verfall des Einkaufsstandortes Alleestraße zu stoppen. (...) Inhaltlich soll dieses Ziel erreicht werden, indem mittels der ISG-Maßnahmen
- die Wohlfühlqualität des Straßenraums verbessert wird,
- der Erlebniswert des Straßenzugs gesteigert wird und
- das Standortimage angehoben wird.
Der Entwurf des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts geplante ISG-Programm umfasst die folgenden Investitionsfelder:
- Sauberkeit, Ordnung , Sicherheit
- Angebot der Alleestraße
- Straßengestaltung
- Veranstaltungen und Straßeninszenierung
- ISG-Werbung sowie
- allgemeines ISG-Management, Verwaltungskosten.