Lokalpolitiker stimmten für weitere Ausweisung der Blume,überschrieb der Waterbölles am 5. März eine Pressemitteilung, in der der Heimatbund Lüttringhausen den jüngsten Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Lüttringhausen zum Gewerbe- und Industriegebiet an der Lüttringhauser Straße kritisiert hatte. In der nächsten BV-Sitzung an 18. März wird das Thema erneut auf der Tagesordnung der BV stehen. Denn die Verwaltung hat nachgelegt und ihre Position zum Bereich Blume/Lüttringhauser Straße ergänzend erläutert, der im Entwurf des neuen Regionalplans als Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) ausgewiesen ist. Das GIB an der Blume umfasse ca. 25 ha und sei damit insgesamt deutlich kleiner als die Ausweisung im noch geltenden Gebietsentwicklungsplan von 1999, die ca. 37 ha umfasst habe., betont die Verwaltung. Im Kern entfällt die bisherige GIB-Ausweisung im Westteil, welcher sich bis in den Bereich des Evangelischen und des Katholischen Friedhofs Lüttringhausen hinein erstreckt und nahe an das Lüttringhauser Bachtal heranreicht. Die Verwaltung begrüßt diese Reduzierung als eine langfristige Sicherung kulturlandschaftlicher sowie ökologischer Belange für die Stadt Remscheid und für den vorhandenen Landschaftsraum!
Im Regionalplanentwurf werde im Übrigen auch die westliche Teilfläche der Anschlussstelle Remscheid-Lennep an die Autobahn 1 nicht als GIB einbezogen, dafür dann ein südlicher Appendix, der ca. 3,5 ha über die bisherige Ausweisung hinausreiche neu als GIB ausgewiesen. Dies sei mit dem Flächennutzungsplan (FNP) vereinbar. Zitat: Eine Rückführung des bisherigen Bauerwartungslandes und eine Darstellung etwa von Freiflächen würde ein komplettes Verfahren gemäß Baugesetzbuch bedeuten. Da die vorhandenen (landwirtschaftlichen) Nutzungen Bestandsschutz und Entwicklungsmöglichkeiten innehaben, wird dies auch unter Kostengesichtspunkten abgelehnt. Die verbleibende Flächenausweisung des Regionalplanentwurfs im Bereich Blume stellt eine langfristige strategische Ressource dar. Eine gewerbeorientierte Entwicklung ist derzeit nicht möglich, da weder eine Grundstücksverfügbarkeit gegeben noch Baurecht durch einen Bebauungsplan vorhanden ist. Allein der FNP stellt gewerbliche Baufläche dar. Eventuell ist ein Gewerbegebiet auch im Planungszeitraum des neuen Regionalplanes, der voraussichtlich ca. 20 Jahre beträgt, nicht realisierbar. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass innerhalb dieses Zeitraums eine angepasste Baulandentwicklung in dem verbleibenden GIB - oder in einer weiter reduzierten Teilfläche davon - erfolgen könne. Zum Beispiel, wenn ein extern geltend gemachtes, den städtebaulichen Zielen der Stadt Remscheid entsprechendes Bebauungsplanverfahren mit benennbarer Flächenverfügbarkeit möglich sei.