Mühelos shoppen, statt endlos ärgern - Rechte beim Online-Kauf Montag, 16. März, kostenlose Beratung zum Online-Shopping von 15 - 17 Uhr. |
Klick-Konsumenten wissen die Vorteile des Online-Einkaufs zu schätzen: Shoppingzeiten rund um die Uhr, eine Vielzahl von Anbietern und Waren auf einen Tastendruck sowie ein unmittelbarer Preisvergleich. Doch Kunden, die sich bei ihrer Einkaufstour im Internet allein vom günstigsten Preis leiten lassen, riskieren hierbei leichtfertig über den virtuellen Ladentisch gezogen zu werden. Denn gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten aus der Tasche. Kunden müssen solches Fehlverhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und bereits gezahltes Geld zurückverlangen, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar. Denn auch die Einkaufstour in der virtuellen Welt verläuft auf geordneten Wegen. Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf aktuelle Themen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aufmerksam zu machen. Zum diesjährigen Weltverbrauchertag erklärt die Leiterin der Remscheider Verbraucherzentrale, Lydia Schwertner, interessierten Web-Kunden häufige Klickfallen bei der Online-Bestellung und gibt Tipps zur Vermeidung.
Wichtige Bestellposten auf einen Blick: Damit Kunden sicher sein können, dass sie das richtige Produkt bestellen und hierbei nichts Wesentliches übersehen, muss ein
Online-Händler unmittelbar vor dem Abschluss eines Bestellvorgangs die wichtigsten Posten klar und deutlich auf einen Blick angeben. Dazu gehören die Merkmale der Ware oder Leistung, der fällige Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer, Zusatz- und Versandkosten sowie Laufzeit und Kündigungsbedingungen. Kunden sollten vor Absenden der Kaufbestätigung alle Posten noch einmal sorgfältig prüfen.
Kein Extra-Geschäft mit ungewollten Leistungen: Oft jubeln Händler den Online-Kunden unbemerkt kostenpflichtige Extras unter. So handeln sich Kunden etwa mit der Bestellung eines Internetanschlusses gleich auch noch ein Sicherheitspaket mit ein. Oder der Preis fürs Smartphone schnellt ungefragt durch den Abschluss einer Zusatz-Versicherung in die Höhe. Solche Nebenleistungen müssen jedoch nur bezahlt werden, wenn Kunden sie ausdrücklich bestellt haben. Es reicht nicht, wenn Preis und
Leistung lediglich irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden oder im Bestellvorgang bereits vorgegeben auftauchen.
Eindeutiger Bestellvorgang: Kunden müssen bei einer Ware oder einer Serviceleistung klar und deutlich erkennen können, ob das Ordern mit einer Zahlung verbunden ist. Beim Bestell-Button muss zum Beispiel zahlungspflichtig bestellen statt anmelden stehen. Ist der Button falsch beschriftet, brauchen Online-Kunden nicht zahlen.
Ein kostenfreier Zahlungsweg ist Pflicht: Jedem Kunden muss ein gebräuchliches kostenfreies Zahlungsmittel angeboten werden zum Beispiel der Kauf per Rechnung oder Lastschriftverfahren. Kosten für den Geldtransfer dürfen auch nur in der Höhe verlangt werden, die dem Händler selbst entstehen wie etwa beim Bezahlen per Kreditkarte. Sonst kann das berechnete Entgelt fürs Zahlungsmittel vom Anbieter zurückverlangt werden. Kunden sollten außerdem darauf achten, dass sie einen sicheren Zahlungsweg etwa den Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift wählen.
Widerruf ist Plus des Online-Shoppings: Falls das gelieferte Produkt nicht den Erwartungen entspricht, genießen Kunden beim Online-Shopping einen Vorteil: Sie können in der Regel den Kaufvertrag rückgängig machen und die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken. Dies gilt nicht für Maßanfertigungen oder verderbliche Produkte. Ein Widerruf muss ausdrücklich zum Beispiel per E-Mail oder Brief erklärt werden. Die Ware ohne Kommentar einfach retour senden reicht nicht aus. Der Händler muss die Ware zurücknehmen, kann den Kunden jedoch die Kosten für die Rücksendung auferlegen. Die Versandkosten für die Lieferung müssen Anbieter hingegen bei einem Widerruf der Ware erstatten.
Weitere Hinweise für einen versierten Faktencheck vorm Online-Kauf enthält das Faltblatt Mit Sicherheit online einkaufen. Diesen Flyer gibt es kostenlos in der Remscheider Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Alleestraße 32.