Zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 28. Mai haben die Fraktionen/Gruppen von SPD, GRÜNE, FDP und WiR die Verwaltung um die um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche interkommunalen Kooperationen einschließlich der Zusammenarbeit mit Kommunal- und Zweckverbänden, Gesellschaften und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie vergleichbaren Organisationen bestanden im Bereich des Beschaffungswesens in den vergangenen fünf Jahren?
- Welche dieser Kooperationen werden durch die Verwaltung derzeit und/oder künftig fortgeführt?
- Welche dieser Kooperationen sind beendet oder nicht wiederholt worden? Aus welchen Gründen wurden diese Entscheidungen getroffen?
- Bestehen bei der Verwaltung Überlegungen für weitere Kooperationen im Bereich des Beschaffungswesens?
- Welche Ergebnisse zeigen die Untersuchungen für einen möglichen Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes?
Hintergrund: Die umsatzsteuerrechtliche Einordnung öffentlicher Leistungen behindert die interkommunale Zusammenarbeit. Der Gerichtshof der Europäischen Union und der Bundesfinanzhof hatten in den vergangenen Jahren die bisherige Steuerfreiheit der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen weitgehend beseitigt und damit Unsicherheit auf der kommunalen Ebene verursacht. Das Interesse und die Bereitschaft der Kommunen zur Zusammenarbeit nehmen offensichtlich ab, weil solche Kooperationen künftig erheblich an Attraktivität verlieren werden, wenn die Umsatzsteuerpflicht eintreten wird. Schließlich müssen Synergieeffekte in Höhe von mindestens 19 Prozent mit einer Kooperation erzielt werden, um zumindest den Steuermehraufwand zu erwirtschaften.
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