Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf
Der vorgesehene Standort für das Designer-Outlet-Center (DOC) im Stadtteil Lennep, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf umliegende Standorte des Einzelhandels entsprechen auch in ihrem nunmehr konkretisierten Planungsstand den Anforderungen des Teilplanes Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplanes. Dies teilte die Bezirksregierung Düsseldorf nun der Stadt Remscheid mit Stellungnahme vom 28. Mai mit.
Die Stadt Remscheid beabsichtigt im Stadtteil Lennep, angrenzend an den historischen Altstadtkern, weiterhin die Ansiedelung eines Designer-Outlet-Centers mit einer vorgesehenen Verkaufsfläche von 20.000 m². Dazu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Die Planunterlagen wurden der Bezirksregierung Düsseldorf Anfang Mai 2015 für die zweite landesplanerische Überprüfung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses zweiten Prüfschrittes ist die Bezirksregierung Düsseldorf zu dem Ergebnis gelangt, dass die Planungen weiterhin den landesplanerischen Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels nicht entgegenstehen. Städtebauliche Belange, wie die Themen Verkehr oder Lärm, waren bei diesem Verfahrensschritt noch nicht Gegenstand der Prüfung.
Im folgenden Verfahren steht ein weiterer Prüfschritt an. Am Ende des Bauleitplanverfahrens wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigungsfähigkeit der Planung gemäß Baugesetzbuch zu prüfen sein. Dazu gehört dann auch die Frage, ob städtebauliche Belange (z.B. hinsichtlich möglicher Verkehrs- oder Lärmbelastungen) und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auch unter Berücksichtigung der vergleichbaren Planungen in der Region den rechtlichen Vorgaben entsprechend berücksichtigt wurden.