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Bei müdem Thomasstahl sieht es für den Turm düster aus

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Bernd F. W. Störmer (W.i.R.) gibt dem denkmalgeschützten Mannesmann-Turm an der Burger Straße keine Zukunft mehr, sollte sich herausstellen, dass er – wie zur damaligen Zeit üblich – aus so genanntem Thomasstahl gefertigt ist. Denn wenn diese Stahlsorte erst einmal „müde geworden“ sei, dann laufe da gar nichts mehr, „dann bleibt der weich!“ Ob denn der Gutachter, der sich die abmontierten Turmteile auf dem Parkplatz des ALDI-Marktes angesehen habe, etwas über die Stahlsorte gesagt habe, wollte Stürmer in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung Süd von Jörg Schubert wissen, dem Leiter des städtischen Fachdienstes Bauen, Vermessung und Kataster. Doch der musste passen. Soviel er wisse, habe der Gutachter lediglich allgemein von einer Materialermüdung gesprochen und von ausgeschlagenen Metallbolzen. Im Übrigen habe er aber den verbliebenen unteren Teil des Turmes als standsicher bezeichnet. Schubert: „Von diesem  Turmstück geht keine Gefahr aus!“

Internetrecherchen des Waterbölles (u. a. bei Wikipedia) ergaben, dass Mitte der 1970er Jahre in Deutschland und Anfang der 1980er Jahre in den meisten Ländern die Produktion von Thomasstahl eingestellt wurde. Weil dieser Stahl – bedingt durch seine Produktionsweise - große Mengen an Stickstoff und Wasserstoff enthält, die ihn weniger zäh machen als andere Stahlsorten. Bernd Störmer erinnerte gestern an das Münsterländer Schneechaos vom November 2005; dabei waren unter erhöhter Eis- und Schneelast 82 Hochspannungsmasten abgeknickt, allerdings nicht nur alte Masten aus Thomasstahl. Allerdings hat auch die Bahn AG Probleme mit Thomasstahl; die daraus gefertigten Schienen sollen in den nächsten Jahren sukzessive ausgetauscht werden.

Bezirksbürgermeister Stefan Grote erinnerte gestern daran, dass von vier bauähnlichen Mannesmann-Türmen weltweit der Remscheider Turm als einziger übrig geblieben sei. „Der ist jetzt einzigartig, der darf nicht auch noch verschwinden!“ Mit dem (neuen) Eigentümer des Turmes (der Fa. ALDI) sei die Stadt „in guten Gesprächen über einen Wiederaufbau des Turmes“, sagte Jörg Schubert. Einen Termin dafür ließe sich allerdings noch nicht nennen, zumal die Wiederrichtung einen Bauantrag erforderte und eine Baugenehmigung durch die Verwaltung. Die Frage, aus welcher Stahlsorte die einzelnen Turmteile bestehen, dürfte in dem Genehmigungsverfahren eine entscheidende Rolle spielen.

In § 7 des Denkmalschutzgesetzes NRW heißt es zur Erhaltung von Denkmälern: „Die Eigentümer ... haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Für die Zumutbarkeit ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, dass Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind. Soweit die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nachkommen, kann die Untere Denkmalbehörde nach deren Anhörung die notwendigen Anordnungen treffen.“


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