Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr am 22. Oktober, des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 29. Oktober und des Rates am 26. November haben die Fraktionen bzw. Gruppen von SPD, GRÜNE, FDP und WiR den Antrag gestellt, die Verwaltung mit einer Bestandsaufnahme aller Brachflächen im Stadtgebiet zu beauftragen
- hinsichtlich einer potenziellen Gewerbenutzung unter Berücksichtigung der verkehrlichen Anbindung, emissionsrechtlichen Fragestellungen und Altlasten zu bewerten,
- gemäß der getroffenen Bewertung mögliche Förderprogramme für eine gewerbliche oder anderweitige (beispielsweise Rekultivierung/Umwidmung) Nutzbarmachung der Flächen, darunter der Flächenpool NRW, darzustellen,
- Möglichkeiten für die Unterstützung der betreffenden Grundstückseigentümer, beispielsweise bei der Vermarktung oder der möglichen Vernetzung von Flächen zu einer größeren Einheit, darzustellen,
- regelmäßig über den Sachstand in dieser Angelegenheit zu berichten.
Remscheid müsse marktgängige Gewerbeflächen vorhalten, damit sich Unternehmen am Wirtschafts- und Arbeitsstandort Remscheid weiterentwickeln oder neu ansiedeln könnten, heißt es in der Begründung des Antrages. Nach Informationen der Verwaltung stünden insgesamt lediglich 1.900 qm an Gewerbeflächen zur Verfügung, die sich in städtischem Besitz befänden, kurzfristig verfügbar und noch nicht reserviert seien.
Zitat: SPD, GRÜNE, FDP und WiR haben mit ihrem Antrag vom 21. Mai (Gewerbegebiete für Remscheid) die Realisierung von Gewerbegebieten an der Borner Straße und im Gleisdreieck Bergisch Born wieder angestoßen. Neben der Neuausweisung von Gewerbegebieten ist jedoch die (Wieder-)nutzung von Brachflächen unentbehrlich, um den Mangel an Gewerbeflächen zu beheben. Bund und Land werden die Ausweisung neuer Gebiete künftig erschweren. Auch wenn Remscheid nicht über militärische Konversionsflächen oder ehemalige Industriestandorte wie in den Montanrevieren verfügt, so ist es im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung unerlässlich, das vorhandene Flächenpotenzial zu aktivieren. Da sich der größte Teil der betreffenden Flächen nicht im Eigentum der Stadt befände, sollte die Stadt prüfen, wie die Eigentümer bei der Nutzbarmachung und Vermarktung ihrer Flächen unterstützt werden könnten.