Termin für Abriss des Krankenhauses zeichnet sich ab, titelte der Waterbölles am 23.April. Der Bebauungsplan 612 für das Gebiet zwischen Hans-Potyka- und Virchowstraße in Hackenberg stehe kurz vor der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, hieß es damals. Ab er gut Ding will bekanntlich Weile haben: Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan steht erst jetzt auf der Tagesordnung in der der Sitzung des Rates der Stadt am kommenden Donnerstag. Was die Weber Grund und Boden GmbH, vertreten durch ihre bevollmächtigten Geschäftsführer Dieter Reininghaus und Jan Weber, auf dem Gelände des ehemaligen Sana-Klinikums Lennep zwischen Hans-Potyka-Straße und Virchowstraße bauen darf, regelt aber nicht nur der neue Bebauungsplan Nr. 612, sondern auch ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Bauträger. Den hat die Fa. Weber am 11. September unterzeichnet. Darin geht es insbesondere um die mit den beabsichtigten öffentlichen und privaten Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Dafür wurden Kompensationsmaßnahmen vereinbart. Dafür erwartet die Stadt von der Weber GmbH aus Pforzheim innerhalb von sechs Monaten die Zahlung von 58.175 . Da der Bebauungsplan in einem Verfahren gem. §§ 2 ff. BauGB und nicht in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt wird, sind die durch den Bebauungsplan ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft, gem. § 1a (3) BauGB finanziell auszugleichen.
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Neubaugebiet vertraglich jetzt unter Dach und Dach
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