Pressemitteilung der EWR GmbH und des Wupperverbandes
Am 18. März 2015 ereignete sich an der Neyetalsperre eine Umweltkatastrophe mit verheerenden Auswirkungen, nachdem etwa 1.700 m³ Gülle aus dem Güllebehälter eines Hofes in Halver ausgelaufen waren. Aufgrund des stark erhöhten Ammonium-Gehalts wurden in dem etwa drei Kilometer langen Bachlauf Neye sowie in den oberhalb der Talsperre gelegenen Fischteichen alle Kleinstlebewesen und Fische abgetötet. Anschließend floss die Gülle in die Neyetalsperre und lagerte sich dort als Gemisch aus Gülle und Wasser am Grund der Talsperre vor der Staumauer ab. Über eine bestehende frühere Rohwasserleitung konnten rund 100.000 Kubikmeter des Gülle-Wasser-Gemischs zur Kläranlage Hückeswagen des Wupperverbandes transportiert und dort behandelt werden. In den Sommermonaten des letzten Jahres zeigten sich deutlich die Folgen der Gülleeinleitung: Der Sauerstoffgehalt in einigen Schichten der Talsperre war extrem niedrig. Die Nährstoffe aus der Gülle führten zu einem deutlich stärkeren Algenwachstum.
Wie sich der Zustand der Neyetalsperre entwickelt, ist auch annähernd ein Jahr nach dem Unfall nicht vorherzusagen. Das ist schlicht nicht möglich, sagt Dr. Joachim Frings (Leiter Gas/Wasser) von der EWR GmbH. Hintergrund: Noch hat das Wasser durch die niedrigen Temperaturen der letzten Monate ob an der Oberfläche oder in tieferen Schichten nahezu die gleiche Temperatur. Es durchmischt sich ständig. Erst im Frühjahr / Sommer, wenn sich die oberen Wasserschichten erwärmen, wird sich zeigen, ob die natürliche Fauna und Flora sich wieder erholt haben oder ob es zum Beispiel zu einem erhöhten Algenwachstum kommt. Erst im Sommer wird die EWR somit genaue Kenntnisse darüber erlangen, wie hoch die doch verbliebene Schadstoffbelastung tatsächlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Vorhersage getroffen werden.
Hinsichtlich der Verschmutzung aus März 2015 hat die EWR GmbH im September 2015 eine Klage beim Landgericht Hagen eingereicht, weil ihre Schadensersatzforderungen außergerichtlich nicht beglichen wurden. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen derzeit. Dazu liegen uns keine neuen Erkenntnisse vor. Zur zivilrechtlichen Aufarbeitung der Umweltkatastrophe wird am 8. Juni ein Termin beim Landgericht Hagen stattfinden. Der beklagte Landwirt will sich gegen die Forderungen in diesem Verfahren zur Wehr setzen. Seine Haftpflichtversicherung hat bisher trotz Aufforderung durch die EWR GmbH keine Stellungnahme zur Haftung abgegeben und auch keine Zahlungen wegen der Umweltkatastrophe geleistet. Bei der Höhe des Schadens geht es um einen niedrigeren sechsstelligen Betrag. Sofern neue Erkenntnisse vorliegen, werden die EWR GmbH als Talsperreneigentümer und der Wupperverband, der für die EWR GmbH den Betrieb der Talsperre ausführt, darüber informieren.